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Förderung der Trägervereine der Naturparks und von Naturschutzvereinigungen (Richtlinie Verbandsförderung)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

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Summary
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Not for profit (incl. NGOs)
Sachsen-Anhalt
Energy, Climate and Environment
Overview

Kurztext

Wenn Sie als Trägerverein eines Naturparks oder als Naturschutzvereinigung tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Trägerverein eines Naturparks oder als anerkannte, landesweit tätige Naturschutzvereinigung.

Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachkosten

  • für die Koordinierung der Verbandstätigkeit und
  • zur Umsetzung der Pflege- und Entwicklungskonzeptionen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für Trägervereine der Naturparks bis zu 90 Prozent und
  • für anerkannte Naturschutzvereinigungen bis zu 80 Prozent, je nach Mitgliederzahl zwischen maximal EUR 10.000 und EUR 50.000,

der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung der Trägervereine der Naturparks und von Naturschutzvereinigungen ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Antragsberechtigt sind Sie als Trägerverein eines Naturparks oder als eine landesweit anerkannte Naturschutzvereinigung des Landes Sachsen-Anhalt.
  • Ihre Vorhaben müssen im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege stehen.
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04 November 2023