Förderung der Fischerei und Aquakultur
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Kurztext
Wenn Sie Vorhaben für eine ressourcenschonende, innovative und wettbewerbsfähige Fischerei und Aquakultur sowie zur Verbesserung der Strukturen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung der Erzeugnisse planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie gemeinsam mit dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) bei Vorhaben
- zur nachhaltigen Entwicklung der Binnenfischerei und der Aquakultur sowie
- zur Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturprodukten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt üblicherweise bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Je nach Maßnahme können Sie in Ausnahmefällen bis zu 90 Prozent erhalten, maximal jedoch EUR 200.000.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind – abhängig von dem Vorhaben –
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Aquakultur oder Binnenfischerei gemäß KMU-Definition der EU,
- öffentliche oder private wissenschaftliche oder technische Einrichtungen unabhängig von ihrer Rechtsform oder Sachverständige,
- rechtsfähige Vereinigungen von Unternehmen der Binnenfischerei, der Aquakultur oder von Unternehmen, die in der Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur tätig sind, sowie
- Einrichtungen des öffentlichen Rechts und Zusammenschlüsse von Fischern und Nichtregierungsorganisationen
mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.
Ihr Vorhaben muss die Ziele des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) verfolgen.
Es muss sich um eine Investition im Land Sachsen-Anhalt handeln.
Sie müssen die Zweckbindungsfristen von 12 Jahren für Bauten und bauliche Anlagen und 5 Jahren für Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte einhalten.
Unternehmen in Schwierigkeiten und Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mittelbar oder unmittelbar zu mehr als 25 Prozent beteiligt ist, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie außerdem die spezifischen Voraussetzungen für die einzelnen Vorhaben.