Förderung der Erwachsenenbildung
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Kurztext
Wenn Sie Vorhaben im Bereich der Erwachsenenbildung umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Einrichtung der Erwachsenenbildung bei Maßnahmen und Projekten, die in besonderem Landesinteresse liegen. Grundlage der Förderung ist § 9 des Erwachsenenbildungsgesetzes Sachsen-Anhalt.
Sie erhalten die Förderung für
- Maßnahmen der allgemeinen Erwachsenenbildung,
- die Fortbildung des Personals, das in der Bildungsarbeit tätig oder dafür vorgesehenen ist,
- die Errichtung, Erweiterung, Instandhaltung und Einrichtung von Bauten und Räumen,
- die Ausstattung mit Lehr- und Arbeitsmitteln und
- Modellvorhaben auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für die laufende Bildungsarbeit
- bis zu 100 Prozent bei Honoraren, höchstens aber EUR 35,00 je Unterrichtsstunde,
- bis zu 70 Prozent bei veranstaltungsbedingten Raumanmietungen, höchstens aber EUR 350,00, und
- bis zu 50 Prozent bei Sachausgaben, höchstens aber EUR 100,00,
- für die Fortbildung des Personals bis zu 100 Prozent, höchstens aber EUR 250,00 je Person und Jahr,
- für die Errichtung, Erweiterung, Instandhaltung und Einrichtung von Bauten und Räumen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber EUR 250.000 je Antragstellerin oder Antragsteller und Vorhaben,
- für die Ausstattung mit Lehr- und Arbeitsmitteln bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber EUR 7.500, und
- für Modellvorhaben bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber EUR 150.000 für höchstens 3 Jahre.
Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15.12. des Vorjahres an das Landesverwaltungsamt und an das Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung oder ihre Träger und auch Zusammenschlüsse von Einrichtungen, die die Voraussetzungen des § 3 des Erwachsenenbildungsgesetzes Sachsen-Anhalt erfüllen und diese nach § 2 des Gesetzes nachweisen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Wenn Sie allgemeine Maßnahmen im Rahmen der laufenden Bildungsarbeit planen,
- muss die zu fördernde Bildungsarbeit der allgemeinen Erwachsenenbildung zuzuordnen sein,
- nehmen mindestens 7 Personen an den Projekten und Maßnahmen teil, bei Alphabetisierungs- und Grundbildungskursen, Kursen zum Erlernen der Gebärdensprache und in Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte mindestens 4,
- muss es sich um Projekte der allgemeinen, kulturellen, politischen oder beruflichen Bildung handeln, die als Tagesseminar, Mehrtagesseminar oder Tagung mit Seminarcharakter durchgeführt werden,
- müssen mehr als 50 Prozent der Teilnehmenden ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.
- Geförderte Fortbildungsmaßnahmen müssen einen Bezug zum Bildungs- und Beratungsangebot der Einrichtungen und Zusammenschlüsse haben und der organisatorischen, fachlichen oder pädagogisch-didaktischen Qualifikation der Mitarbeitenden dienen.
- Bei der Förderung von Investitionen, Lehrmitteln und Modellvorhaben müssen Sie nachweisen, dass die zu fördernden Vorhaben der allgemeinen, kulturellen, politischen und beruflichen Bildung zugeordnet werden können. Sie müssen Ihr Vorhaben einschließlich seiner spezifischen Merkmale und Zielsetzungen beschreiben, wenn Sie Ihren Antrag stellen.