Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Integrationslotsen (Integrationslotsen-Richtlinie)
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Kurztext
Wenn Sie in Ihrer Kommune oder Ihrem Landkreis ehrenamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen einsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die ehrenamtliche Arbeit von Integrationslotsinnen und Integrationslotsen in Ihrer Kommune oder Ihrem Landkreis.
Sie können eine Förderung für diese Maßnahmen erhalten:
- Einsatz und Tätigkeit der ehrenamtlichen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen zur Betreuung, Beratung und Begleitung von drittstaatsangehörigen Ausländerinnen und Ausländern – vor allem von Asylsuchenden, Geduldeten und aufgrund eines Asylverfahrens Schutzberechtigten – sowie von EU-Bürgerinnen und -Bürgern mit Unterstützungsbedarf,
- Gewinnung und Qualifizierung der ehrenamtlichen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen sowie
- Anleitung und Koordinierung der ehrenamtlichen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses kann bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben betragen und ist abhängig vom Verhältnis der regionalen Verteilung der ausländischen Bevölkerung zu der im jeweiligen Haushaltsjahr für die Förderung zur Verfügung stehenden Gesamtsumme.
Ihren Antrag richten Sie bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 207.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Die von Ihnen eingesetzten Integrationslotsinnen und Integrationslotsen sollen in einem oder mehrerem der folgenden Lebensbereiche tätig sein:
- Unterstützung bei Wohnungssuche, Umzug, Ausstattung der Wohnung, Kommunikation mit Vermieterinnen und Vermietern,
- Orientierung am Wohnort, insbesondere Begleitung bei Arztbesuchen, bei Behördengängen und Unterstützung bei der Kommunikation mit Behörden, Unterstützung beim Einkauf, beim Kita-, Hort- und Schulbesuch sowie Hausaufgabenhilfe,
- Unterstützung hinsichtlich der Mobilität, Unterstützung und Begleitung bei der Teilhabe an kulturellen, sportlichen oder gemeinnützigen Angeboten sowie gemeinsame Freizeitaktivitäten, eigene Mitgestaltung von Begegnungs- und Freizeitformaten und bei der Selbstorganisation in Vereinen in der Nähe des Wohnorts,
- Unterstützung bei der Suche nach einem Praktikums-, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz sowie bei sonstigen Plänen der Existenzgründung,
- Unterstützung bei Familiennachzug,
- Unterstützung zur Sprachförderung,
- Hilfe in Vertragsangelegenheiten (auch bei Banken und Versicherungen) sowie in Steuerangelegenheiten,
- Vermittlung und Begleitung zu hauptamtlichen Beratungsstellen (etwa bei Scheidung, Schulden, Sucht),
- Unterstützung bei besonderen Förderbedarfen (etwa bei Behinderung),
- Hilfe bei muttersprachlichen Übersetzungen (Sprachmittlung),
- Begleitung bei Gerichts- und Behördenterminen (vor allem bei Terminen bei Polizeidienststellen, wenn dies im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit zulässig ist).
- Sie müssen ein Betreuungskonzept vorlegen, das unter Berücksichtigung Ihrer Unterbringungssituation Bedarf, Ziele und Inhalte der ehrenamtlichen Integrationslotsentätigkeit, das Verfahren zur Gewinnung und Qualifizierung aufzeigt. Auch Maßnahmen zur sachgerechten Anleitung, Koordinierung und Vernetzung von Integrationslotsen müssen dargelegt werden.
- Sie müssen an geeigneter Stelle darauf hinweisen, dass Ihr Projekt mit Mitteln des Ministeriums gefördert wird.
- Der Einsatz der Integrationslotsinnen und Integrationslotsen muss besonders gewürdigt werden, zum Beispiel durch Überreichung von Urkunden an die ehrenamtlich Tätigen.