Förderung anerkannter Betreuungsvereine sowie der überörtlichen Arbeit der Landesarbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine Sachsen-Anhalt
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Kurztext
Wenn Sie in Ihrem Betreuungsverein Querschnittsaufgaben erfüllen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als anerkannter Betreuungsverein bei Ihrer Querschnittsarbeit. Darüber hinaus fördert das Land die überörtliche Arbeit der Landesarbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine Sachsen-Anhalt e.V.
Als Betreuungsverein erhalten Sie eine Förderung für die Personal- und Sachkosten hauptamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um folgende Querschnittsaufgaben zu erfüllen:
- Gewinnung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer,
- Beratung der Betreuerinnen und Betreuer sowie der durch Vorsorgevollmachten bestellten Bevollmächtigten,
- Information der Öffentlichkeit über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen,
- Einzelfallberatung bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht,
- Erfahrungsaustausch zwischen den übrigen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Gefördert wird außerdem die überörtliche Arbeit der Landesarbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine Sachsen-Anhalt e.V. in den Bereichen
- Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den einzelnen Betreuungsvereinen,
- überörtliche Fortbildungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsvereine,
- überörtliche öffentliche Veranstaltungen zum Ehrenamt in der rechtlichen Betreuung sowie von jährlichen Fachtagungen zur Fortbildung und zum überregionalen Erfahrungsaustausch,
- Projekte, die dem Bestreben des Betreuungsrechts Rechnung tragen und dem demografisch bedingten Anstieg der Betreuungsfälle entgegenwirken.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang Ihrer Maßnahme ab.
Ihren Antrag richten Sie bitte bis spätestens 31.10. für das folgende Jahr an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind die anerkannten Betreuungsvereine in Sachsen-Anhalt und die Landesarbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine Sachsen-Anhalt e.V.
Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen
- mindestens einen Fachhochschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten berufsbezogenen Abschluss haben,
- berufsbezogene Aus- und Fortbildungen und eine mindestens einjährige hauptamtliche Betreuertätigkeit oder eine mindestens zweijährige betreuungsrechtlich relevante berufliche Tätigkeit nachweisen.
Sie müssen einen Arbeitsplan vorlegen, aus dem geplante Veranstaltungen oder Maßnahmen hervorgehen.
Den Wirkungskreis der Querschnittsarbeit müssen Sie mit der örtlichen Betreuungsbehörde abstimmen.
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine Sachsen-Anhalt e.V. muss die Planung ihrer Projekte mit der überörtlichen Betreuungsbehörde abstimmen.