Altlastensanierung
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen zur Sanierung schadstoffbelasteter Orte planen, können Sie unter bestimmen Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei Vorhaben zur Sanierung von schadstoffbelasteten Standorten (schädliche Bodenveränderungen und Altlasten) und von durch diese verursachten Gewässerverunreinigungen.
Sie erhalten die Förderung auch für die Sanierungsuntersuchung und die Sanierungsplanung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Ihren Antrag stellen Sie normalerweise vor Beginn Ihres Vorhabens beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
Fristen
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.9.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Es muss sich um ein Vorhaben in einer Stadt und deren direktem Umland (funktionale Verflechtung) handeln.
- Ihr Vorhaben müssen Sie normalerweise innerhalb von maximal 3 Jahren abgeschlossen haben.
- Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss sichergestellt sein.
- Sie müssen das Vorhaben auf einer Fläche in Sachsen-Anhalt durchführen.
- Sie müssen nachweisen, dass das wirtschaftlichste und ökologisch zweckmäßigste Sanierungsverfahren zur Anwendung kommen wird.