Musikschulen
Landesverband der Musikschulen in Schleswig-Holstein e.V.
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen planen, um zusätzlich zum Fachunterricht der allgemeinbildenden Schulen Musikunterricht anzubieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Arbeit von Musikschulen.
Die Förderung erhalten Sie für Vorhaben, mit denen Sie die Planung, Organisation und Durchführung des Ensemblespiels in den Musikschulen unterstützen. Dazu gehören
- elementare Musikpädagogik,
- Musikunterricht im instrumentalen Bereich,
- Musikunterricht im vokalen Bereich,
- vorberufliche Fachausbildung und Begabtenförderung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu Personal- und Reisekosten für hauptamtlich tätige musikpädagogische Fachkräfte.
Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus einem in Abstimmung mit dem Land und dem Landesverband der Musikschulen e.V. festgelegten Verteilerschlüssel.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme bis spätestens 20.3. für das laufende Jahr an den Landesverband der Musikschulen in Schleswig-Holstein e.V.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- kommunale Gebietskörperschaften,
- juristische Personen des öffentlichen Rechts und
- gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts als Träger von Musikschulen mit Sitz in Schleswig-Holstein.
Ihre Einrichtung muss
- auf der Grundlage der Rahmenlehrpläne und des Strukturplanes des Verbandes deutscher Musikschulen organisiert sein,
- kontinuierlich musikalische Bildungsarbeit leisten und
- allgemein zugänglich sein.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Einrichtungen, die der Gewinnerzielung dienen.