Förderung der Ausbildung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern, Trainerinnen und Trainern und weiteren Ausbildungslizenzen im organisierten Sport
Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.
Kurztext
Wenn Sie als nordrhein-westfälischer Sportverein oder anderer Sportanbieter Ihre Lehrkräfte qualifizieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Sportverein oder anderen Sportanbieter bei der Ausbildung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern, Trainerinnen und Trainern, Schwimmtrainerinnen und -trainern sowie Sporthelferinnen und -helfern und Schwimmassistenzen.
Sie erhalten die Förderung für den Erwerb von Qualifizierungslizenzen des Landessportbundes und der Sportfachverbände in Nordrhein-Westfalen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von den Teilnahmegebühren für die Ausbildungsmaßnahme und beträgt maximal EUR 500,00 pro Ausbildung.
Sie können eine Förderung für mehrere Ausbildungsmaßnahmen bekommen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte per E-Mail oder postalisch an den Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.
Fristen
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 10.12.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige nordrhein-westfälische Sportvereine und andere Sportanbieter, die auf vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) zertifizierte Sportlehrkräfte und Schwimmassistenzen angewiesen sind, um ein qualifiziertes Sportangebot anbieten zu können.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Die Ausbildungsmaßnahmen, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen vom 1.1.2023 bis 31.12.2023 durchgeführt werden.
- Sie müssen den Abschluss der Ausbildungsmaßnahme (spätestens zum 31.12.2023) durch ein Zertifikat nachweisen und durch eine Rechnung belegen.