Goldener Plan Brandenburg (RL-GPB)
Landessportbund Brandenburg e.V.
Kurztext
Wenn Sie Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur in urbanen oder ländlichen Räumen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Brandenburg fördert Baumaßnahmen an vereinseigenen oder gepachteten Sportanlagen, Vereinsräumen sowie kommunalen Sportstätten.
Sie erhalten die Förderung für
- Neu- und Erweiterungsbauten sowie Umbauten bei Bedarf,
- Grundinstandsetzungen, die der Wiederherstellung und der Verbesserung der Sportnutzung der Gebäude und Anlagen dienen oder die Ausübung einer bestimmten Sportart erst ermöglichen,
- Modernisierungen und Umbauten bestehender Gebäude und Anlagen,
- Maßnahmen an Sportanlagen und ergänzenden Einrichtungen für die Einhaltung und Verbesserung des Umwelt- und Naturschutzes,
- der barrierefreie Ausbau von Sportanlagen und ergänzenden Einrichtungen,
- Planungsleistungen, Gutachten sowie Grund- und Erstausstattungen im Zusammenhang mit einer beantragten Baumaßnahme sowie
- notwendige Groß-Pflegegeräte im Rahmen einer Erstausstattung.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten.
Melden Sie Ihren Förderbedarf bis zum 1.5. für das Folgejahr beim jeweiligen Kreis- oder Stadtsportbund an. Wird Ihr Projekt befürwortet, dann stellen Sie Ihren Antrag bis zum 1.9. für das Folgejahr beim Landessportbund Brandenburg.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Sportvereine über den Landessportbund Brandenburg (LSB), Kommunen des Landes Brandenburg für kommunale Sportstätten sowie der LSB.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen einen sportfachlichen Bedarf für Ihre Maßnahmen vorlegen.
- Ihre Sportstätten sollen den Wettkampfbestimmungen der Sportfachverbände sowie den DIN- und Europanormen und einschlägigen Richtlinien für den Sportstättenbau entsprechen.
- Ihre Neu-, Um- und Erweiterungsbauten müssen bauordnungs- und bauplanungsrechtlich genehmigungsfähig sein.
- Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 20 Prozent leisten.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sichern.