Förderung kriminalpräventiver Projekte
Landespräventionsrat Niedersachsen
Kurztext
Wenn Sie Projekte planen, durch die verhindert wird, dass Menschen kriminell werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei kriminalpräventiven Projekten und Maßnahmen, vor allem bei Pilotprojekten und Modellmaßnahmen.
Die Förderung erhalten Sie für schwerpunktmäßige Vorhaben im Bereich „Weiterentwicklung der Kriminalprävention im Rahmen kommunaler Gesamtstrategien“.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 20.000 pro Kalenderjahr für bis zu 2 aufeinanderfolgende Kalenderjahre.
Der Zuschuss muss mindestens EUR 15.000 betragen.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahme bis zum 30.9. des Vorjahres an den Landespräventionsrat Niedersachsen.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts.
- Sie müssen vor Ihrer Maßnahme an einer eingehenden Projektberatung durch die Geschäftsstelle des Landespräventionsrates teilgenommen haben.