Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)
Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH)
Kurztext
Wenn Sie eine Beratung zu einer Unternehmensgründung oder Unternehmensübernahme in Anspruch nehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei der Inanspruchnahme von Beratungen bei Gründungs- und Übernahmevorhaben.
Sie erhalten die Förderung für Ausgaben für Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen für Gründungsvorhaben und Betriebsübernahmen sowie beim Wechsel von Nebenerwerbsgründungen in den Haupterwerb, die in einem der Innovationsfelder der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen.
Außerdem werden Beratungen vor dem Hintergrund struktureller Ungleichheiten, zum Beispiel für Menschen mit Migrationshintergrund oder Menschen mit anerkannter Behinderung, gefördert.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Der Zuschuss beträgt 50 Prozent eines Tagewerksatzes von EUR 1.020, das heißt EUR 510,00 je Tagewerk.
- Bei Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung Bürgergeld beziehen, kann der Zuschuss auf 80 Prozent des Tagewerksatzes, das heißt EUR 816,00, erhöht werden.
- Bei Zirkelberatungen kann der Zuschuss für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung Bürgergeld beziehen, auf 90 Prozent des Tageswerksatzes erhöht werden, das heißt EUR 918,00.
- Innerhalb von 12 Monaten ab erster Antragstellung können insgesamt bis zu 6 Tagewerke à 8 Stunden Beratungstätigkeit für Beratungen zu Neugründungen und Beteiligungen, bis zu 8 Tagewerke für Beratungen zu Betriebsübernahmen sowie bis zu 2 Tagewerke für Beratungen zu strukturellen Ungleichheiten gefördert werden. Bei einer Zirkelberatung wird pro teilnehmende Person 1 Tagewerk gefördert.
- Sie können die Förderung innerhalb von 5 Jahren nur einmal in Anspruch nehmen.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Beratung über das EFRE-Online-Portal oder schriftlich über eine zugelassene Anlaufstelle ein, im Fall von Einzelberatungen zu Gründungen, Übernahmen und Beteiligungen im Handwerk bei der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) und für Einzelberatungen zu Gründungen, Übernahmen und Beteiligungen bei Industrie, Handel und Dienstleistungen sowie für Zirkelberatungen bei der IBP – IHK Beratungs- und Projektgesellschaft mbH.
Bevor Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie mit einer zugelassenen Anlaufstelle ein Kontaktgespräch führen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und die bei Antragstellung planen, in Nordrhein-Westfalen
- ein neues gewerbliches Unternehmen zu gründen oder eine freiberufliche Tätigkeit als selbstständige Vollexistenz aufzunehmen,
- ein gewerbliches Einzelunternehmen oder ein Unternehmen durch den Erwerb von mehr als 50 Prozent der stimmberechtigten Gesellschaftsanteile oder des stimmberechtigten Kapitals zu übernehmen,
- sich an einem gewerblichen Unternehmen als tätige Gesellschafterin oder tätiger Gesellschafter mit mehr als 25 Prozent der stimmberechtigten Gesellschaftsanteile oder des stimmberechtigten Kapitals zu beteiligen, oder
- vom bereits angemeldeten Nebenerwerb in den Haupterwerb zu wechseln.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie erhalten die Förderung für Ausgaben für Beratungsleistungen vor
- der Gründung eines unabhängigen Kleinstunternehmens, kleinen oder mittleren Unternehmens,
- der Betriebsübernahme eines Kleinstunternehmens, kleinen oder mittleren Unternehmens,
- der tätigen Beteiligung mit mehr als 25 Prozent an einem Kleinstunternehmen, kleinen oder mittleren Unternehmen oder
- dem Übergang zum Haupterwerb von einem im Nebenerwerb gegründeten Kleinstunternehmen, dessen Gründung nicht mehr als 5 Jahre zurückliegt.
- Beratungen, die Sie in Anspruch nehmen, müssen als individuelle persönliche Beratung oder als Zirkelberatung (Kombination aus Gruppen- und Individualberatung für 3 bis 6 Personen) im vollen Umfang in Ihrer Anwesenheit oder der Anwesenheit der zu beratenenen Gruppe durchgeführt werden.
- Betriebswirtschaftliche Aspekte müssen im Vordergrund der von Ihnen in Anspruch genommenen Beratung stehen.
- Bei den Beraterinnen und Berater beziehungsweise Beratungsgesellschaften darf es sich nicht um Betriebsangehörige des beratenen Unternehmens oder eines verbundenen Beratungsunternehmens oder Verwandte von zu beratenenen Personen handeln.
- Beraterinnen und Berater, die Sie einsetzen, müssen zum jeweiligen Beratungsinhalt entsprechende Erfahrung und Sachkunde nachweisen und ihr Geschäftszweck muss auf die entgeltliche Gründungs- und Unternehmensberatung ausgerichtet sein.
- Sie dürfen mit der Beratung erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides beginnen.
Nicht gefördert werden unter anderem Beratungen zu allgemeinen Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen, Architekten- und Ingenieurleistungen und Qualifizierungsmaßnahmen.