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Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

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Summary
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Mecklenburg-Vorpommern
Energy, Climate and Environment Research, Development and Innovation Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie als Unternehmen oder wirtschaftlich tätiger Verein oder öffentliche Einrichtung Investitionen planen, um die Energieeffizienz zu verbessern und alternative Energien zu verwenden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Maßnahmen zur direkten oder indirekten Reduzierung von Treibhausgasemissionen.

Sie erhalten die Förderung für

  • investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen,
  • investive Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien zur Wärmenutzung,
  • Infrastrukturmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien,
  • investive Maßnahmen zum Einsatz alternativer, nichtfossiler Kraftstoffe und Antriebe, Brennstoffzellentechnik und Elektromobilität,
  • innovative Projekte zur Nutzung von Energieeffizienzpotenzialen und erneuerbaren Energien,
  • Vorplanungsstudien zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen, Studien zum Aufbau lokaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen und Energiemanagementuntersuchungen,
  • Planungsleistungen investiver Maßnahmen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Ausnahmefall auch bis zu 60 Prozent.

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern (auch Genossenschaften und Contracting-Unternehmen) sowie Vereine, Verbände, Stiftungen, gemeinwohlorientierte Gesellschaften, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts bei wirtschaftlicher Betätigung.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie führen Ihr Investitionsvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern durch.
  • Bei Ihrem Investitionsvorhaben betragen die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens EUR 20.000 (bei Vorplanungsstudien, Planungsleistungen oder Energiemanagementuntersuchungen mindestens EUR 5.000).
  • Sie verfügen für Ihr Investitionsvorhaben über die notwendigen Rechte und Genehmigungen und sind Eigentümerin oder Eigentümer oder nutzungsberechtigte Person des Projektstandorts.
  • Ihr Investitionsvorhaben ist zweckmäßig und wirtschaftlich geplant und Sie sichern die Gesamtfinanzierung.
  • Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern kann die Vorlage einer energetischen Analyse und Bewertung verlangen.

Die Zweckbindungsfrist beträgt mindestens 5 Jahre.

Nicht gefördert werden

  • Angehörige der Freien Berufe und Unternehmen, die im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogramms zuwendungsfähig sind,
  • Unternehmen in Schwierigkeiten.
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04 November 2023