Förderung von Unternehmensnachfolgen im Handwerk (Meisterprämie)
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Kurztext
Wenn Sie als Handwerks- oder Industriemeisterin oder -meister einen Betrieb übernehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Handwerks- oder Industriemeisterin und Handwerks- oder Industriemeister bei der Übernahme eines Betriebs.
Sie erhalten die Förderung als einmaligen Zuschuss zum Lebensunterhalt.
Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 7.500.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor der Betriebsübernahme unter Verwendung der Antragsformulare an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Sie als natürliche Person, die erstmalig ein bestehendes Unternehmen übernimmt, mit Hauptwohnsitz und Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Meisterprämie ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen normalerweise eine Meisterprüfung im Handwerk, eine Industriemeisterprüfung oder einen gleichwertigen Hoch- oder Fachhochschulabschluss vorweisen können.
- Bei Ihrem Vorhaben muss es sich um eine erstmalige Übernahme eines bestehenden Unternehmens und damit eine erstmalige Existenzgründung als Aufbau einer Vollexistenz handeln.
- Die überwiegende Zahl der bestehenden sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze des zu übernehmenden Betriebes muss im bisherigen Beschäftigungsumfang erhalten bleiben und mindestens für die Dauer von 12 Monaten nach der erfolgten Betriebsübernahme durchgängig besetzt sein.
- Der Geschäftsgegenstand des zu übernehmenden Betriebes und der Inhalt der Meisterprüfung beziehungsweise der Studien- oder Schulschwerpunkt der Unternehmensnachfolgerin oder des Unternehmensnachfolgers müssen einander entsprechen.