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Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Richtlinie – EGovRL M-V)

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)

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Summary
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Rolling deadline
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Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Mecklenburg-Vorpommern
Community Development Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie planen, moderne IT und Kommunikationstechnologien in der Verwaltung auszubauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert die Umsetzung der einheitlichen oder Ebenen übergreifenden elektronischen Verwaltung.

Sie erhalten die Förderung besonders für

  • die Schaffung von Diensten zur elektronischen Abwicklung von Verwaltungsvorgängen über das Internet mit und ohne elektronische Signatur (Transaktion und Integration),
  • die Entwicklung und Einführung von Methoden und Modellen der Transaktionsabwicklung und Integration bei spezieller Berücksichtigung der Datensicherheit und des Datenschutzes,
  • die Übernahme von zuvor entwickelten Projektergebnissen der Infrastrukturförderung durch kommunale Körperschaften,
  • Vorhaben zur Steigerung der Nutzerfreundlichkeit und Annehmbarkeit der elektronischen Verwaltung und deren Gebrauchstauglichkeit (Software-Usability),
  • der Aufbau von integrierenden Informationsdiensten über Internetanwendungen und Onlineverwaltungsverfahren,
  • Maßnahmen zum Aufbau der Kommunikationsinfrastruktur unter dem Gesichtspunkt der Serviceorientierung,
  • die Übernahme oder Bereitstellung von kooperativ nutzbaren Basisdiensten für kommunale Körperschaften.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 65 Prozent und bei kooperativen und/oder Verwaltungsebenen übergreifenden Vorhaben bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 31.3. oder 30.9. eines Jahres für das nachfolgende Halbjahr an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte, einschlägig aktive Zweckverbände, kommunale Anstalten öffentlichen Rechts und die kommunalen Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns.

Ihr Vorhaben beachtet die Vorgaben der Nationalen E-Government-Strategie sowie die Umsetzungsplanung zum Masterplan E-Government in Mecklenburg-Vorpommern und orientiert sich an den europäischen, bundesweiten und regionalen Entwicklungen und Planungen.

Das Datenschutzrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung werden beachtet.

Sie haben die erforderliche Kompetenz oder verschaffen sich diese mittels geeigneter Fachkräfte.

Sie führen Ihr Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern durch.

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20 April 2023