Digitalisierung der Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (DigitalPaktFöRL M-V)
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen sich die digitale Infrastruktur Ihrer Schule verbessern lässt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert mit Unterstützung des Bundes (DigitalPakt Schule) den Ausbau der schulischen digitalen Infrastruktur.
Sie erhalten die Förderung für
- schulische Maßnahmen: Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen, schulisches WLAN, Anzeige- und Interaktionsgeräte, digitale Arbeitsgeräte, Kauf von schulgebundenen mobilen Endgeräten für Schüler (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones),
- landesweite Maßnahmen: Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen, Systeme, Werkzeuge und Dienste, Strukturen für die professionelle Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen im Zuständigkeitsbereich von Schulträgern,
- Begleitmaßnahmen: Planung, Beschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme im Zusammenhang mit den Investitionsmaßnahmen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Er setzt sich zusammen aus einem Sockelbetrag pro Schule und einem Betrag, der sich aus der jeweiligen Zahl der Schülerinnen und Schüler und dem von der Art der Schule abhängigen Satz pro Schülerin und Schüler ergibt.
Sie müssen Ihren Antrag, normalerweise vor Beginn Ihres Vorhabens, beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) einreichen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Schulträger von Schulen in öffentlicher Trägerschaft sowie Schulträger von staatlich genehmigten Ersatzschulen gemäß Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern.
Wenn sich mehrere Schulträger zusammenschließen, können sie gemeinsame Anträge stellen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Bei schulischen Maßnahmen müssen Sie einen Medienentwicklungsplan sowie entsprechende Medienbildungskonzepte der Schulen vorlegen.
- Landesweite Investitionsvorhaben müssen technologische, pädagogische oder funktionale Vorteile bieten, strukturbildende Wirkungen haben und im Einvernehmen mit dem Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden.
- Digitale Infrastrukturen müssen grundsätzlich technologieoffen sowie erweiterungs- und anschlussfähig an regionale, landesweite oder länderübergreifende Systeme sein.
- Sie müssen die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren beachten.