Förderung von Projekten der Landschaftspflege (PdLRL M-V)
Landesforst Mecklenburg-Vorpommern
Kurztext
Wenn Sie Vorhaben zur Pflege von naturnahen und historischen Kulturlandschaften planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Maßnahmen, durch die Kulturlandschaften erhalten und entwickelt werden, dazu gehören auch denkmalgeschützte Garten- und Parkanlagen sowie Freiflächen.
Die Förderung erhalten Sie vor allem für
- die Planung von Projekten zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft,
- Projekte zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft,
- die Anlage von Lehrpfaden und sonstigen Besuchereinrichtungen,
- die Herstellung von Druckerzeugnissen, Informationstafeln, Internetpräsentationen und sonstigem Informationsmaterial,
- die Durchführung von Fachveranstaltungen zur Information der Öffentlichkeit sowie die Präsentation auf Messen und Ausstellungen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Bagatellgrenze beträgt EUR 2.000. Für die Herstellung von Druckerzeugnissen und sonstigem Informationsmaterial sowie für die Durchführung von Fachveranstaltungen zur Information der Öffentlichkeit und die Präsentation auf Messen und Ausstellungen beträgt die Bagatellgrenze EUR 500,00.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens beim Landesforst Mecklenburg-Vorpommern.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Landschaftspflegeverbände im Sinne des § 3 Absatz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes mit Sitz und Wirkungsbereich in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen für das Vorhaben erforderliche behördliche Genehmigungen vorlegen und Ihr Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern umsetzen.
- Sie müssen die Zweckbindungsfristen von 5 Jahren für die Beschaffung von Gegenständen, 10 Jahren für Pflanzmaßnahmen sowie 12 Jahren für bauliche Anlagen beachten.