Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ForstELERFöRL
Landesforst Mecklenburg-Vorpommern
Kurztext
Wenn Sie Vorhaben zur nachhaltigen Entwicklung der Forstwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei Maßnahmen, die dazu beitragen, die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes zu sichern, und die die Produktions-, Arbeits- und Absatzbedingungen in der Forstwirtschaft verbessern.
Sie erhalten die Förderung in folgenden Bereichen:
- Laubholzunterbau von einschichtigen Nadelholzreinbeständen in kalamitätsgefährdeten Wäldern,
- Waldbrandvorsorgemaßnahmen in Gebieten mit hohem (permanentem) und mittlerem (saisonalem) Waldbrandrisiko sowie
- Maßnahmen zur Steigerung des Freizeitwertes der Wälder.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt ab von der Art Ihres Vorhabens.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an den Landesforst Mecklenburg-Vorpommern.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die Besitzerin oder Besitzer land- und forstwirtschaftlicher Flächen sind.
Nicht gefördert werden Bund und Länder, juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 Prozent in Händen von Bund oder Ländern befindet, und öffentlich-rechtliche Anstalten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Bitte beachten Sie die geltenden Zweckbindungsfristen und die besonderen Voraussetzungen, die für die einzelnen Maßnahmen gelten.
- Sie erhalten keine Förderung für Maßnahmen auf Flächen, die Ihnen zum Zweck des Naturschutzes unentgeltlich übertragen worden sind.