Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (ForstGAKFöRL
Landesforst Mecklenburg-Vorpommern
Kurztext
Wenn Sie Vorhaben zur nachhaltigen Entwicklung der Forstwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) bei Maßnahmen, die dazu beitragen, die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes zu sichern, und die die Produktions-, Arbeits- und Absatzbedingungen in der Forstwirtschaft verbessern.
Sie erhalten die Förderung in folgenden Bereichen:
- naturnahe Waldbewirtschaftung,
- forstwirtschaftliche Infrastruktur,
- forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse,
- Erstaufforstung sowie
- Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt ab von der Art Ihres Vorhabens.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an den Landesforst Mecklenburg-Vorpommern.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die Besitzerin oder Besitzer land- und forstwirtschaftlicher Flächen sind. Auch als forstwirtschaftlicher Zusammenschluss können Sie einen Antrag stellen.
Nicht gefördert werden Bund und Länder, juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 Prozent in Händen von Bund oder Ländern befindet, und öffentlich-rechtliche Anstalten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Grundlage der Förderung ist der jeweils geltende Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).
- Bitte beachten Sie die geltenden Zweckbindungsfristen und die besonderen Voraussetzungen, die für die einzelnen Maßnahmen gelten.