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Inwertsetzung von belasteten Flächen (RL IWB)

Landesdirektion Sachsen

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Summary
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For profit
Individuals
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Sachsen
Energy, Climate and Environment Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie belastete Flächen sanieren oder Deponien sichern und stilllegen, um Umweltgefahren vorzubeugen und zu beseitigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen fördert investive Maßnahmen, um belastete Flächen zu sanieren oder die Sicherung und Stilllegung von Deponien zu erreichen.

Sie bekommen die Förderung für Maßnahmen

  • zur Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen (insbesondere Altlasten) und zur Sanierung der durch solche Belastungen verursachten Grundwasserschäden,
  • zur Sanierung von Flächen mit erhöhten Schadstoffgehalten auch unterhalb der Gefahrenschwelle, die zur Wiedernutzbarkeit der Flächen führen, und
  • zur Sicherung und Stilllegung von Deponien in besonders begründeten Ausnahmefällen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Förderung beträgt normalerweise bis zu 80 Prozent. Gibt es ein herausgehobenes, staatliches Interesse, liegt die Unterstützung bei bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Förderung muss mindestens EUR 10.000 betragen.

Sie reichen die Förderanträge vor Beginn der zu fördernden Maßnahme schriftlich in zweifacher Ausführung bei der Landesdirektion Sachsen ein.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Körperschaften des öffentlichen Rechts (insbesondere Gemeinden, kommunale Zweckverbände, Landkreise) sowie – außer bei Deponien –,
  • natürliche und juristische Personen des Privatrechts.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Wenn schädliche Bodenveränderungen, insbesondere Altlasten vorkommen, müssen Sie eine Bestätigung der zuständigen Abfall- und Bodenschutzbehörde vorlegen, dass die Maßnahme nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz erforderlich ist.
  • Im Falle einer Altlast müssen Sie diese im sächsischen Altlastenkataster als solche registrieren lassen. Flächen mit erhöhten Schadstoffgehalten unterhalb der Gefahrenschwelle sollen als altlastverdächtige Fläche registriert sein.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichern.
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04 November 2023