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Internationale Zusammenarbeit

Landesdirektion Sachsen

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Summary
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Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Sachsen
Arts, Culture and Heritage Health, Justice and Social Welfare Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie Projekte planen, mit denen die internationale Zusammenarbeit und der Europagedanke gestärkt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie, wenn Sie die interregionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit in den Euroregionen des Freistaates und mit anderen Partnerstaaten verbessern sowie Projekte planen. Diese Vorhaben sollen der Verbreitung des Europagedankens und der gemeinsamen Werte der Europäischen Union dienen.

Dazu gehören auch innovative bi- und vorzugsweise trinationale Projekte, mit denen die Beziehungen mit der Republik Polen und der Tschechischen Republik (Zukunftsregion) im besonderen Maße intensiviert werden.

Sie erhalten die Förderung unter anderem für

  • Erfahrungsaustausche,
  • Informationsveranstaltungen,
  • Kultur- und Sportveranstaltungen,
  • Begegnungen und Exkursionen von Kinder-, Schüler und Jugendgruppen,
  • Erstellung von Informationsmaterial,
  • Sprachcamps und Sprachkurse in Deutsch, Polnisch, Tschechisch und Sorbisch.

Zudem erhalten Sie eine Förderung für Module der dezentralen europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit der Europe Direct Informationszentren (EDIC).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, aber

  • maximal EUR 4.000 für Projekte der grenzübergreifenden Zusammenarbeit,
  • maximal EUR 7.000 für Projekte der interregionalen Zusammenarbeit,
  • maximal EUR 30.000 für bi- und trinationale Projekte in der Zukunftsregion und
  • maximal EUR 10.000 für Projekte zur Förderung des Europagedankens.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 28.2. für das Kalenderjahr, mindestens jedoch 2 Monate vor dem Beginn des Vorhabens bei der Landesdirektion Sachsen Dienststelle Dresden ein. Europe Direct Informationszentren reichen ihren Antrag bis 30.8. für das Folgejahr bei der Landesdirektion Sachsen Dienststelle Dresden ein.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt für Projekte der interregionalen und grenzübergreifenden Zusammenarbeit und für Projekte zur Verbreitung des Europagedankens sind

  • eingetragene Vereine und Verbände,
  • anerkannte freie Träger,
  • sächsische Kommunalgemeinschaften der Euroregionen,
  • Gemeinden und Landkreise sowie deren Zusammenschlüsse,
  • gemeinnützige Stiftungen,
  • gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH)
  • Krankenhäuser sowie
  • staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften und deren gemeinnützige Einrichtungen.

Antragsberechtigt für bi- und trinationale Projekte in der Zukunftsregion sind

  • Handwerkskammern,
  • Industrie- und Handelskammern sowie
  • die Europäischen Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ).

Antragsberechtigt für Projekte der dezentralen europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit sind die Europe Direct Informationszentren mit Sitz im Freistaat Sachsen.

Ihr Projekt der grenzübergreifenden Zusammenarbeit muss auf dem sächsischen, tschechischen oder polnischen Gebiet der Euroregionen stattfinden.

Ihr Projekt der interregionalen Zusammenarbeit muss im Freistaat Sachsen oder in den in der Richtlinie genannten Staaten und Regionen stattfinden. Dazu zählen vor allem die Slowakei sowie die Regionen Bretagne (Frankreich), Alberta (Kanada), Québec (Kanada), Hubei (China), Ober- und Niederösterreich, St. Petersburg (Russland), Baschkortostan (Russland), Tatarstan (Russland), Abu Dhabi (Vereinigte Arabische Emirate) und Lazio (Italien).

Ihr Projekt zur Verbreitung des Europagedankens muss im Freistaat Sachsen oder in Brüssel, Straßburg oder Berlin stattfinden. Einen angemessenen Teil der Projekte müssen Sie im Rahmen der jährlich im Mai stattfindenden Europawoche durchführen.

Sie müssen die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sicherstellen und mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben aus eigenen Mitteln bestreiten. Als gemeinnützige Antragstellerin oder gemeinnütziger Antragsteller müssen Sie mindestens 5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben aus eigenen Mitteln bestreiten.

Um als bi- oder trinationales Projekt in der Zukunftsregion gefördert zu werden, müssen Ihre förderfähigen Ausgaben EUR 10.000 übersteigen.

Keine Förderung erhalten Sie für ein Projekt, das einen vorrangig kommerziellen Charakter hat oder parteipolitisch orientiert ist.

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04 November 2023