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Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen WirtschaftsstrukturV (GRW-Infra) – Wirtschaftsnahe Infrastruktur

Landesdirektion Sachsen

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Summary
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31 December 2023
31 December 2024
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Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Sachsen
Community Development Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie in die wirtschaftsnahe Infrastruktur durch Maßnahmen wie den Bau und Ausbau von Gewerbegebieten oder Tourismuseinrichtungen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Der Freistaat Sachsen fördert Investitionen in wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben. Daneben werden auch nicht-investive Maßnahmen gefördert.

Sie erhalten die Förderung für

  • Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten,
  • Anbindung von Gewerbebetrieben,
  • Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie die Geländeerschließung für den Tourismus,
  • Errichtung und Ausbau von Gewerbezentren (zum Beispiel Technologie- und Gründerzentren, Maker Spaces und Ähnliches),
  • Errichtung und Ausbau von Kommunikationsverbindungen,
  • Errichtung von Abwasseranlagen,
  • Modernisierung von Infrastruktureinrichtungen über die bloße Wiederherstellung des Ursprungszustandes hinaus,
  • Errichtung von Häfen,
  • Erstellung integrierter regionaler Entwicklungskonzepte durch Dritte,
  • Regionalmanagement,
  • Regionalbudget sowie
  • Maßnahmen nach der Experimentierklausel.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt normalerweise 60 Prozent der förderfähigen Kosten.

Wenn das Vorhaben im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt wird oder sich in eine regionale Entwicklungsstrategie einfügt, beträgt die Förderung je nach Priorität zwischen 70 und 90 Prozent der förderfähigen Kosten.

Die Förderung der Revitalisierung von Altstandorten beträgt für Vorhaben, die bis zum 31.12.2023 bewilligt werden, je nach Priorität zwischen 75 und 95 Prozent der förderfähigen Kosten.

Der konkrete Fördersatz richtet sich nach Art und Umfang Ihrer jeweiligen Maßnahme und weiteren Bedingungen.

Reichen Sie Ihren Antrag sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme formgebunden bei der Landesdirektion Sachsen ein. Als kreisangehörige Kommune stellen Sie Ihren Antrag über das zuständige Landratsamt bei der Landesdirektion Sachsen.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise und Gemeindeverbände sowie juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.

Eingetragene Vereine sind förderfähig, wenn sie die Infrastrukturmaßnahme mit Zustimmung oder im Auftrag der Gemeinde durchführen.

Antragsberechtigt für Regionalmanagement und Regionalbudget sind Landkreise und kreisfreie Städte.

Die Antragstellerin oder der Antragsteller kann die Durchführung des Projektes auf natürliche oder juristische Personen, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, übertragen. Dabei müssen die Förderziele der Gemeinschaftsaufgabe und die Interessen des Trägers gewahrt werden.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Maßnahme ist für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft erforderlich. Sie können den entsprechenden Bedarf nachweisen.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung (einschließlich der Folgekosten) sicherstellen.
  • Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer von Grund und Boden und Eigentümerin oder Eigentümer der hergestellten Infrastrukturanlage. Alternativ müssen Sie bei der Verlegung von Trink- und Abwasseranlagen eine Grunddienstbarkeit sicherstellen.
  • Betreiberinnen/Betreiber und Nutzerinnen/Nutzer sowie Träger und Nutzerinnen/Nutzer sind weder rechtlich, wirtschaftlich noch personell verbunden.
  • Bitte beachten Sie die darüber hinaus geltenden Voraussetzungen für die einzelnen Fördertatbestände.
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04 November 2023