Digitale Offensive Sachsen (RL DiOS)
Landesdirektion Sachsen
Kurztext
Wenn Sie als Gemeinde oder Landkreis Breitbandnetze ausbauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Sachsen fördert den Aufbau von flächendeckenden, bedarfs-, leistungs- und zukunftsorientierten Breitbandnetzen der nächsten Generation (NGA-Netzen, Next Generation Access Network).
Im Rahmen der Digitalen Offensive Sachsen erhalten Sie die Förderung für
- Beratungsleistungen gemäß Leistungsverzeichnis zur Vorbereitung und Umsetzung von Projekten des Breitbandausbaus,
- die erstmalige Installation von Hot Spots beziehungsweise Wireless Local Area Network (WLAN)-Infrastruktur in touristisch relevanten, frei zugänglichen öffentlichen Bereichen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Der Zuschuss beträgt bei Beratungsleistungen
- bis zu EUR 50.000 bei einer einzelnen Gemeinde,
- bis zu EUR 60.000 je einzelner Gemeinde bei einem Zusammenschluss (insgesamt höchstens EUR 600.000) und
- bis zu EUR 1 Million je Landkreis bei flächendeckender Versorgung des Kreisgebiets.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Hot Spots beziehungsweise WLAN-Infrastruktur bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 1,5 Millionen je Projekt. Die Bagatellgrenze liegt bei einem Förderbetrag von EUR 5.000.
Sie erhalten eine Erstberatung durch das Breitbandkompetenzzentrum Sachsen.
Reichen Sie Ihren Förderantrag vor Beginn Ihres Vorhabens bitte bei der Landesdirektion Sachsen ein.
Die Kofinanzierung von Fördermaßnahmen nach der Bundesrichtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus können Sie nicht mehr beantragen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise und deren Zusammenschlüsse im Freistaat Sachsen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Vor einem Projekt müssen Sie eine Erstberatung durch das Breitbandkompetenzzentrum Sachsen durchlaufen.
- Sie weisen eine touristische Relevanz der Einrichtung von Hot Spots beziehungsweise WLAN-Infrastruktur nach.