Digitale Offensive Sachsen 2022 – RL DiOS 2022
Landesdirektion Sachsen
Kurztext
Wenn Sie als Kommune in Sachsen in einem unterversorgten Gebiet Vorhaben zum Breitbandausbau durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie zusätzlich zu einer Förderung aus der Richtlinie des Bundes zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“. Gebiete mit einer gegenwärtigen Internet-Versorgung von weniger als 100 Mbit/s, in denen in den nächsten 3 Jahren keine höhere Versorgung absehbar ist, sollen mit dieser Förderung schneller an eine leistungsstarke Infrastruktur angeschlossen werden.
Sie erhalten die Förderung für
- die Schließung einer möglichen Wirtschaftlichkeitslücke (Investitionen zum flächendeckenden Ausbau bislang unterversorgter Gebiete, um die Wirtschaftlichkeitslücke zu schließen, die sich bei Telekommunikationsunternehmen ergibt) sowie
- Maßnahmen im Rahmen des Betreibermodells (passive Infrastrukturen wie die Errichtung von Glasfaserstrecken, die Kommunen den Netzbetreibern verpachten).
Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
Die zusätzlichen Mittel des Freistaates Sachsen erhöhen die Gesamtförderung auf 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Stellen Sie Ihren Antrag auf den entsprechenden Antragsformularen bitte bei der Landesdirektion Sachsen.
Fristen
Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.12.2022.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaften, vor allem Kommunen, Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere kommunale Gebietskörperschaften beziehungsweise Zusammenschlüsse sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen einen (vorläufigen) Fördermittelbescheid gemäß der Richtlinie zur 2Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vorlegen.
- Die Mittel aus dieser Richtlinie sind zusätzliche Mittel. Sie dürfen sie nicht anstelle anderer öffentlicher Finanzierungsmöglichkeiten einsetzen.