Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse – kommunaler Straßenbau (Rili KStB Bbg 2021)
Landesbetrieb Straßenwesen
Kurztext
Wenn Sie in Brandenburg in öffentliche Straßen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei Investitionen in den Straßenbau.
Sie erhalten die Förderung für
- Neu-, Um- oder Ausbau, die Grunderneuerung und die Erhaltung verkehrswichtiger öffentlicher Straßen,
- Planung sowie Neu-, Um- oder Ausbau, Grunderneuerung und Erhaltung von Infrastruktur für den Rad- und Fußverkehr sowie
- Radverkehrskonzepte sowie Machbarkeitsstudien der Landkreise und Gemeinden für den Alltagsverkehr.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Maßnahmen zum Bau und Erhalt verkehrswichtiger öffentlicher Straßen bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Neubauvorhaben beträgt der Zuschuss bis zu 50 Prozent.
Bei Planung sowie Neu-, Um- oder Ausbau, die Grunderneuerung und die Erhaltung von Infrastruktur für den Rad- und Fußverkehr in kommunaler Baulast sowie Radverkehrskonzepten und Machbarkeitsstudien im Rahmen des Bundesprogramms „Stadt und Land“ beträgt die Höhe der Förderung bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent erbringen.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3. des Jahres, das dem gewünschten Jahr der Aufnahme in das Jahresförderprogramm vorausgeht, beim Landesbetrieb Straßenwesen ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Für Maßnahmen zum Bau und Erhalt verkehrswichtiger öffentlicher Straßen muss Ihr Vorhaben
- für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse erforderlich sein und die Ziele der Raumordnung und Landesplanung beachten,
- die Ziele des Natur- und Denkmalschutzes beachten,
- bau- und verkehrstechnisch einwandfrei sein und die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit berücksichtigen und
- auf die Belange mobilitätsbeeinträchtigter Personen Rücksicht nehmen.
Für Maßnahmen zum Bau und Erhalt von Infrastruktur für den Rad- und Fußverkehr muss Ihr Vorhaben
- die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit berücksichtigen,
- eine eigene Verkehrsbedeutung, insbesondere für Berufs- oder Alltagsverkehre haben,
- nicht nur touristischen Verkehren dienen,
- im Rahmen eines Verkehrskonzeptes erfolgen und bau- und verkehrstechnisch einwandfrei sein und
- dauerhaft, verkehrssicher und nachhaltig betrieben werden können.
Ihr Vorhaben müssen Sie mit Fördervorhaben anderer Zuwendungsgeber im gleichen Gebiet abstimmen.