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Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“

Landesbetrieb Mobilität

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Summary
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Rolling deadline
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Public sector
Rheinland-Pfalz
Community Development Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie das Radverkehrssystem in Ihrer Gemeinde ausbauen und verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie mit Mitteln des Bundes durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“ bei Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur. Sie erhalten die Förderung vorzugsweise für interkommunale Maßnahmen und hier besonders für Stadt-Umland-Verbindungen einschließlich Maßnahmen zur Bildung interkommunaler Radverkehrsnetze.

Sie bekommen die Förderung für

  • den Neu-, Um- und Ausbau einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen von straßenbegleitenden, vom Kfz-Verkehr möglichst getrennten Radwegen, eigenständigen Radwegen, Fahrradstraßen und Fahrradzonen, Radwegebrücken oder -unterführungen, von Knotenpunkten, die eine vollständig gesicherte Führung des Radverkehrs vorsehen und/oder Sichthindernisse konsequent beseitigen, und der Bau von Schutzinseln und/oder deutlich vorgezogenen Haltelinien,
  • den Neu-, Um- und Ausbau von Anlagen des ruhenden Verkehrs für Fahrräder und Lastenräder einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen von Abstellanlagen und Fahrradparkhäusern,
  • betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr sowie
  • die Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten durch Dritte, wenn dadurch mindestens eine investive Maßnahme umgesetzt und gefördert wird.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent und für finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an den Landesbetrieb Mobilität.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Investition muss bau- und verkehrstechnisch einwandfrei geplant sein.
  • Sie müssen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachten.
  • Ihr Vorhaben muss eine eigene Verkehrsbedeutung besonders für Berufs- oder Alltagsverkehre haben und insgesamt eine positive Prognose hinsichtlich des Verlagerungspotenziales vom Kfz auf das Fahrrad aufweisen.
  • Sie müssen die Investition im Rahmen eines integrierten Verkehrskonzepts oder mindestens eines Radverkehrskonzepts oder Radnetzes planen und umsetzen und die Investition darf nicht ausschließlich touristischen Verkehren dienen.
  • Sie müssen sicherstellen, dass die Infrastruktur dauerhaft, verkehrssicher und nachhaltig – einschließlich Winterdienst – durch die Träger der Straßenbaulast betrieben und unterhalten werden kann und barrierefrei gestaltet ist.

Nicht gefördert werden

  • Machbarkeitsstudien und Potenzialanalysen,
  • Verwaltungskosten,
  • Radschnellwege im Sinne der Verwaltungsvereinbarung zum Bau von Radschnellwegen in Straßenbaulast der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände.
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04 November 2023