Förderung des kommunalen Straßenbaus (VV-LVFGKom/LFAG-StB)
Landesbetrieb Mobilität
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen im Straßenbau planen, um das kommunale Verkehrsnetz zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt im Rahmen des Landesverkehrsfinanzierungsgesetzes – Kommunale Gebietskörperschaften (LVFGKom) Vorhaben des kommunalen Straßenbaus.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
- förderfähige Projekte nach § 2 Nr. 1 und 5 LVFGKom (Bau oder Ausbau von verkehrswichtigen innerörtlichen Straßen, verkehrswichtigen Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz, Kreisstraßen und andere),
- Straßenkreuzungsmaßnahmen nach dem Bundesfernstraßengesetz oder dem Landesstraßengesetz,
- verkehrswichtige zwischenörtliche Gemeindestraßen,
- Bau, Umbau, Ausbau und grundlegende Sanierung von Brücken und Stützmauern im Zuge von dem öffentlichen Verkehr dienenden kommunalen Straßen,
- Bau und Ausbau von Radwegen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt zwischen 50 Prozent und 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an den Landesbetrieb Mobilität.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände.
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss
- nach Art und Umfang zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich sein,
- die Ziele der Raumordnung und Landesplanung berücksichtigen sowie
- mit den damit zusammenhängenden städtebaulichen Maßnahmen abgestimmt sein.
- Ihr Projekt ist in einem Generalverkehrsplan oder einem für die Beurteilung gleichwertigen Plan vorgesehen.
- Sie planen Ihr Projekt bei flexibler Anwendung der technischen Regelwerke unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bau-, verkehrs- und betriebstechnisch einwandfrei.