Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen
Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen zum Hochwasserschutz und der naturnahen Gewässerentwicklung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Durchführung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen.
Sie erhalten die Förderung für
- Maßnahmen zur Verhütung von Hochwasserschäden, wenn sie im Rahmen eines Hochwasserschutzkonzeptes umgesetzt werden und mit den betroffenen Ober- und Unterliegern erörtert worden sind,
- Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung, um den ökologischen und chemischen Zustand der oberirdischen Gewässer zu verbessern sowie
- weitere Maßnahmen nach Zustimmung durch das zuständige Ministerium.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von der Art des Vorhabens maximal 70 Prozent bis 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie bitte Ihren Antrag an den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein. Verwenden Sie für die Antragstellung bitte die vorgegebenen Formulare.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Gemeinden,
- Zweckverbände,
- Wasser- und Bodenverbände oder sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie
- Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die Bewilligungsbehörde und die für die baufachliche Prüfung zuständige technische Verwaltung (untere Wasserbehörde) frühestmöglich und insbesondere bei der Vorbereitung des Vergabeverfahrens beteiligen.
- Den Zuschuss dürfen Sie nicht an natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts weitergeben. Das zuständige Ministerium kann Ausnahmen zulassen, wenn Sie Ihr Vorhaben dadurch wirtschaftlich günstiger durchführen können.
- Sie müssen die Zweckbindungsfristen einhalten.
- Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben nicht vor seiner Bewilligung beginnen.