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Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse (MLUK-Forst-RL-FWZ)

Landesbetrieb Forst Brandenburg

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Summary
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30 September 2023
30 September 2024
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Not for profit (incl. NGOs)
Brandenburg
Rural Development
Overview

Kurztext

Wenn Sie einen forstwirtschaftlichen Zusammenschluss leiten, das Holz der Mitglieder vermarkten, die Mitglieder betreuen und Waldpflege organisieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Brandenburg unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) bei der nachhaltigen Bewirtschaftung bewaldeter Fläche im Rahmen eines Forstwirtschaftliche Zusammenschlusses (FWZ).

Die Förderung erhalten Sie für:

  • die Geschäftsführung des forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses und Unterstützung der Mitglieder im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben,
  • die Zusammenfassung des Holzangebotes,
  • die Mitgliederinformation und -aktivierung sowie
  • Waldpflegeverträge.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt:

  • für die Geschäftsführung zwischen 40 Prozent und 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 40.000 pro Jahr,
  • für die Zusammenfassung des Holzangebotes EUR 2,00 je Festmeter (eigenständige überbetriebliche Zusammenfassung des Holzangebotes), höchstens jedoch EUR 50.000 für Forstbetriebsgemeinschaften und EUR 80.000 für forstwirtschaftliche Vereinigungen je Geschäftsjahr,
  • für Mitgliederinformation und -aktivierung für jedes Neumitglied EUR 50,00 im 1. Jahr und für die anderen Mitglieder EUR 10,00 pro Jahr und ordentlichem Mitglied sowie
  • für Waldpflegeverträge jährlich bei maximal 2 Hektar EUR 120,00 je Vertrag, ansonsten in Abhängigkeit vom Flächenumfang zwischen EUR 15,00 und EUR 60,00 je Hektar.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.9. für das kommende Haushaltsjahr beim Landesbetrieb Forst Brandenburg.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse (FWZ) im Sinne des Bundeswaldgesetzes und des Waldgesetzes des Landes Brandenburg.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

  • Ihre Maßnahmen müssen Sie auf Flächen in Brandenburg durchführen.
  • Sie müssen erstmals im Zeitraum von 2007 bis 2013 eine Förderung für die Geschäftsführung erhalten haben. Ihre FWZ muss eine Mitgliedsfläche von mindestens 800 Hektar aufweisen und mindestens 100 Mitglieder haben. Alternativ besitzen mindestens 50 Prozent Ihrer Mitglieder weniger als 20 Hektar Wald.
  • Sie müssen mindestens 0,5 Erntefestmeter je Hektar und Jahr vermarkten, um eine Förderung der Zusammenfassung des Holzangebots zu bekommen. Sie müssen das Holz für Mitglieder des FWZ vermarkten. Sie stellen als FWZ forstwirtschaftlich ausgebildete Personen ein.
  • Sie erhalten Mittel zur Mitgliederinformation und -aktivierung nur für ordentliche Mitglieder, deren Mitgliedschaft im Kalenderjahr besteht.
  • Waldpflegeverträge müssen Sie über mindestens 3 Jahre schließen. Sie lassen die vereinbarten Aufgaben durch forstfachlich ausgebildetes Personal durchführen.
  • Sie müssen eine Teilnahmebestätigung am Testbetriebsnetz forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse und des Kleinprivatwaldes in Brandenburg (TBN Forst-BB) vorlegen.
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04 November 2023