Förderung von Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren
Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren in Baden-Württemberg (LAKS) e.V.
Kurztext
Wenn Sie in Ihrer Kulturinitiative oder in Ihrem soziokulturellem Zentrum in Baden-Württemberg finanzielle Unterstützung bei Ihren kulturellen und gesellschaftspolitischen Projekten benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Kulturinitiative und soziokulturelles Zentrum in Ihrer kulturellen Arbeit.
Sie bekommen die Förderung für folgende Projekte:
- die laufende Programmarbeit im Rahmen einer institutionellen Förderung sowie
- Projekte, Ausstattungsmaßnahmen und Baumaßnahmen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Förderjahr maximal EUR 350.000 für eine Kulturinitiative oder ein soziokulturelles Zentrum.
Richten Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 31.1. des jeweiligen Förderjahres unter Verwendung der vorgesehenen Formulare in zweifacher Ausfertigung an das zuständige Regierungspräsidium und in einfacher Ausfertigung an die Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren in Baden-Württemberg (LAKS) e.V.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kulturinitiativen und soziokulturelle Zentren in privater, freier und unabhängiger Trägerschaft, die gemeinnützig tätig sind.
Bei Baumaßnahmen sind Kulturinitiativen und soziokulturelle Zentren in privater Trägerschaft, die gemeinnützig tätig sind, sowie Kommunen und Dritte förderfähig, die Baumaßnahmen zugunsten einer Kulturinitiative oder eines soziokulturellen Zentrums im Einvernehmen mit der Sitzkommune durchführen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Kulturinitiativen und soziokulturelle Zentren müssen
- eine mindestens dreijährige Tätigkeit in Baden-Württemberg nachweisen,
- ein regelmäßiges, spartenübergreifendes, für die Öffentlichkeit bestimmtes Programm unter Einbeziehung von Eigenveranstaltungen anbieten sowie
- eine finanzielle Förderung durch die Gemeinde oder den Landkreis aus dem Kulturhaushalt erhalten.
- Bei soziokulturellen Projekten muss es sich um zeitlich befristete künstlerische und kulturelle Aktivitäten handeln.
- Die kommunale Beteiligung an der geplanten Maßnahme muss mindestens die doppelte Höhe der Landesförderung betragen, bei Ausstattungsmaßnahmen mindestens die gleiche Höhe.
- Ihr Vorhaben darf ohne die Landeszuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang verwirklicht werden können.