Naturschutzförderrichtlinie
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Vorhaben des Naturschutzes.
Die Förderung erhalten Sie für
- Wiederherstellung von Feuchtgebieten und Mooren,
- investive Maßnahmen in Natura-2000-Gebieten und Gebieten mit hohem Naturwert,
- Studien Moorschutz sowie
- Hecken.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wenn Sie Vorhaben zur Wiederherstellung von Feuchtgebieten und Mooren und für Studien Moorschutz planen, richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie.
Wenn Sie investive Maßnahmen in Natura-2000-Gebieten und Gebieten mit hohem Naturwert und der Förderung von Hecken planen, richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das örtlich zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt. Ihren Antrag richten Sie hiervon abweichend an die Biosphärenreservatsämter, wenn diese örtlich zuständig sind.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihr Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern durchführen.
- Der Zuwendungsbetrag für Investitionen darf EUR 5.000 nicht unterschreiten.
- Sie müssen folgende Zweckbindungsfristen beachten: 12 Jahre für Grundstücke und bauliche Anlagen, 10 Jahre für Anpflanzungen und 5 Jahre für Einrichtungen, Ausstattungen und Geräte nach Ablauf des Jahres, in dem Sie die abschließende Auszahlung des Zuschusses erhalten haben.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sichergestellt haben.
- Beachten Sie bitte außerdem die spezifischen Voraussetzungen der jeweiligen Förderbereiche.