Förderung von Schmalspurbahnen (RL-SSB)
Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV)
Kurztext
Wenn Sie eine Schmalspurbahn besitzen oder betreiben, können Sie für den Bau, die Modernisierung sowie Instandsetzungsmaßnahmen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Sachsen fördert öffentliche nichtbundeseigene Eisenbahnen mit einer Spurweite von 750 Millimetern sowie Parkeisenbahnen, die im Freistaat Sachsen ein wichtiges materielles Kulturerbe sind.
Sie erhalten die Förderung für
- Bau, Umbau, Modernisierung und Ertüchtigung von Werkstätten zur Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung von Schmalspurbahnfahrzeugen unter Berücksichtigung des Werkstattkonzepts der Sächsischen Schmalspurbahnen sowie
- nicht im Schienenpersonennahverkehr betriebene Schmalspurbahnen:
- Bau und Instandsetzung der eisenbahntechnisch und -technologisch erforderlichen Infrastruktur (Oberbau, Unterbau, Ingenieurbauwerke, Betriebsstellen, Sicherungstechnik),
- Bau und Instandsetzung von Verkehrsstationen und Empfangsgebäuden,
- Bau von Abstellanlagen für Schmalspurfahrzeuge und
- die erforderlichen Haupt- und Zwischenuntersuchungen der Schmalspurbahnlokomotiven.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 75 Prozent, in besonderen Fällen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Reichen Sie bitte Ihren Förderantrag beim Sächsischen Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Sie als Betreiberin/Betreiber und Eigentümerin/Eigentümer von bestehenden Schmalspurbahnen im Freistaat Sachsen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie darstellen, dass die Förderung ausschließlich dem Schutz, der Bewahrung, Restaurierung oder Sanierung von Schmalspurbahnen dient.