Förderung der Verkehrsinfrastruktur
Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV)
Kurztext
Wenn Sie als Verkehrsunternehmen, Hochschule oder Kommune die Verkehrsinfrastruktur verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen der Verkehrsinfrastruktur und bei Vorhaben zur Verbesserung der Bedingungen im straßen- und schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Sie erhalten die Förderung für
- die Entwicklung, Beschaffung und Installation/Aufbau verkehrstelematischer Anlagen und Ausrüstungen,
- die Verbesserung des Zugangs zum öffentlichen Personennahverkehr,
- Neu- und Ausbaumaßnahmen an Gleisanlagen, Fahrleitungsanlagen und barrierefreien Haltestellen urbaner Stadtbahnnetze,
- die Beschaffung und Umrüstung von Fahrzeugen mit kohlendioxidreduzierenden Antriebssystemen sowie
- Maßnahmen zur wirtschaftlichen, verkehrstechnischen und umweltschonenden Ertüchtigung der sächsischen Binnenhäfen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Richten Sie Ihren Förderantrag bitte an das Sächsische Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV).
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- Gemeinden, kreisfreie Städte, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse,
- Universitäten,
- Nahverkehrsunternehmen,
- Unternehmen des privaten Rechts als Träger, Betreiber oder Nutzer von vorhandenen oder geplanten Infrastruktureinrichtungen sowie
- Schieneninfrastrukturunternehmen, deren Schienenwege von Nahverkehrsunternehmen genutzt werden.
Sie müssen die diskriminierungs- und barrierefreie Nutzung des Fördergegenstands sichern.
Sie weisen als Kommune oder kommunaler Zusammenschluss eine positive gemeindewirtschaftliche Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde nach.
Ihr Vorhaben leistet einen signifikanten Beitrag zur Verringerung der Kohlendioxid-Emissionen.
Unternehmen in Schwierigkeiten sind von einer Förderung ausgeschlossen.