Fördermittel im öffentlichen Personennahverkehr (RL-ÖPNV)
Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV)
Kurztext
Wenn Sie als Unternehmen oder kommunale Gebietskörperschaft in die Verkehrsinfrastruktur oder Fahrzeuge investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Sachsen fördert Ihre Investitionen in Infrastruktur und Fahrzeuge im schienen- und straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Förderung beträgt
- für Infrastrukturmaßnahmen bis zu 75 Prozent,
- für Fahrzeuge bis zu 50 Prozent
der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wenn Sie nicht in barrierefreie Ausstattung investieren, verringert sich die Förderung.
Melden Sie Ihr zu förderndes Vorhaben bitte beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) zur Aufnahme in das Landesprogramm zum öffentlichen Personennahverkehr an.
Reichen Sie Ihren Förderantrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme schriftlich beim Sächsischen Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Nahverkehrsunternehmen und Schieneninfrastrukturunternehmen sowie kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Mit dem Vorhaben müssen Sie eine Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs im Freistaat Sachsen erreichen.
- Sie müssen die Zielsetzungen des Nahverkehrsplanes beachten.
- Die Belange behinderter Menschen und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung müssen Sie berücksichtigen.
- Bei Vorhaben kommunaler Gebietskörperschaften müssen Sie ab einer Zuwendung von EUR 2,5 Millionen eine landesplanerische Stellungnahme bei der höheren Raumordnungsbehörde einholen.