Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen
Landesamt für Soziales
Kurztext
Wenn Ihnen als Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Menschen mit schweren Behinderungen außergewöhnliche finanzielle Belastungen entstanden sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Saarland unterstützt Sie als Arbeitgeber bei der Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen, die im Zusammenhang mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen entstanden sind.
Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Minderleistung je nach Bedarfsstufe zwischen EUR 100 und EUR 650 und bei personeller Unterstützung zwischen EUR 80 und EUR 850. Die Leistungen werden für einen Zeitraum von maximal 2 Jahren gewährt. Eine Verlängerung auf Antrag ist möglich.
Die Höhe der jährlichen Leistung soll 50 Prozent des Bruttojahreseinkommens des schwerbehinderten Menschen nicht überschreiten.
Ihren Antrag stellen Sie beim Landesamt für Soziales Integrationsamt.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen.
Zwischen Ihnen und dem schwerbehinderten Menschen muss ein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis bestehen.
Sie zahlen das tarifliche oder, soweit eine tarifliche Regelung nicht besteht, das ortsübliche Arbeitsentgelt.
Die erbrachte Arbeitsleistung muss zu mindestens 50 Prozent der dem Arbeitsentgelt zugrunde liegenden Arbeitsleistung entsprechen oder dieses Verhältnis in einem überschaubaren Zeitraum durch geeignete Maßnahmen erreichen.
Alle Möglichkeiten, den schwerbehinderten Menschen zu einer von fremder Unterstützung unabhängigen und ihrem Arbeitsentgelt entsprechenden Arbeitsleistung zu befähigen, müssen ausgeschöpft sein.