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Förderung der Familienerholung

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

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Summary
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Individuals
Rheinland-Pfalz
Health, Justice and Social Welfare
Overview

Kurztext

Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen und mit Ihrer Familie einen familiengerechten Urlaub zu tragbaren Preisen verbringen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie mit Zuschüssen, wenn Sie einen Familienurlaub planen oder an einer Familienfreizeit teilnehmen möchten. Um die Förderung zu bekommen, dürfen Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen oder müssen besonderen Belastungen ausgesetzt sein.

Sie erhalten eine Förderung für den Aufenthalt

  • in Familienferienstätten oder anderen geeigneten Einrichtungen gemeinnütziger Träger,
  • in familiengeeigneten Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz,
  • in familiengeeigneten Winzer- und Bauernhöfen in Rheinland-Pfalz.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 25,00 pro Kind oder EUR 30,00 für Kinder mit wesentlichen Behinderungen je Tag. Abhängig von Ihrem Einkommen und möglichen außergewöhnlichen Belastungen können Sie noch weitere Zuschüsse bekommen.

Ihr Antrag wird vom jeweiligen Träger beziehungsweise der jeweiligen Einrichtung der Familienerholung an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung gerichtet.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Familien mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz und mit mindestens einem Kind, für das sie Kindergeld oder vergleichbare Leistungen erhalten.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Einhaltung der Einkommensgrenzen nachweisen.
  • Die Einrichtungen – Familienferienstätten, Jugendherbergen oder Winzer- und Bauernhöfe – bieten nach ihrer örtlichen Lage, ihrer räumlichen Ausstattung und den vorhandenen Freizeitangeboten gute Möglichkeiten für familiengerechten Urlaub.
  • Die Einrichtungen gewährleisten eine ausreichende Verpflegung zu familiengerechten Preisen mit mindestens einer Hauptmahlzeit täglich.
  • Ihr Ferienaufenthalt umfasst einen Zeitraum von mindestens 5 und höchstens 21 Tagen.
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04 November 2023