Förderung der Migrationsberatung in Niedersachsen (Richtlinie Migrationsberatung)
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Außenstelle Oldenburg
Kurztext
Wenn Sie Menschen mit Migrationsgeschichte in Niedersachsen beraten und unterstützen, sodass sie in ihrem neuen Lebensumfeld schneller Fuß fassen können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Einrichtung oder Verband/Verein bei der Beratung von Menschen, die nach Deutschland zugewandert sind und in Niedersachsen leben.
Sie erhalten die Förderung vor allem für die Information und individuelle Beratung
- in aufenthaltsrechtlichen Fragen, auch Legalisierungsberatung und -begleitung,
- in sozialrechtlichen Fragen,
- als sozialpädagogische und psychosoziale Beratung,
- über Integrationskurse und weitere Sprachfördermaßnahmen sowie die individuelle Vermittlung in diese,
- bei der Integration in Bildung, Ausbildung und Arbeit,
- bei Weiterwanderungs- und Rückkehrabsicht (Unterstützung der Reintegration).
Sie erhalten die Förderung auch für unabhängige und neutrale Beratung (hauptsächlich Rechtsdienstleistungen) und Begleitung der Bewohnerinnen und Bewohner der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen im Asylverfahren.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens aber EUR 55.000 pro Jahr für eine volle Stelle. Darin enthalten sind Personalausgaben sowie personalbezogene Sachausgaben bis zu einer Höhe von 15 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Personalausgaben.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.9. für das folgende Jahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts. Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse sind nicht antragsberechtigt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die Förderung für die Information und individuelle Beratung ergänzend zu den Fördermitteln des Bundes für die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) und für den Jugendmigrationsdienst (JMD) in Anspruch nehmen.
- Die in Ihrer Beratung tätigen Personen müssen die folgenden Qualifikationsmerkmale aufweisen:
- erfolgreicher Abschluss eines einschlägigen Bachelorstudiengangs, zum Beispiel Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, oder eine vergleichbare Ausbildung,
- interkulturelle Kompetenz,
- Sozial- und Methodenkompetenz,
- Gleichstellungskompetenz und
- beratungsrelevante Fremdsprachenkenntnisse.
- Wenn Sie Beratungen im Asylverfahren für die Bewohnerinnen und Bewohner der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen anbieten,
- müssen die Beraterinnen und Berater vertiefte Kenntnisse des Ausländer- und Asylrechts haben und vor allem in der Lage sein, Bedarfe für die weiterführende Beratung zu erkennen, um die Asylsuchenden an die zuständigen Stellen verweisen zu können,
- muss die Rechtsdienstleistung durch eine Person mit der Befähigung zum Richteramt (Volljuristin oder Volljurist) oder unter deren Anleitung erfolgen.