Förderung von Integrationsprojekten
Landesamt für Soziales - Integrationsamt
Kurztext
Wenn Sie als Integrationsbetrieb zusätzliche Arbeitsplätze für Menschen mit schweren Behinderungen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Volltext
Das Saarland unterstützt Sie als Integrationsbetrieb bei der Einrichtung von zusätzlichen Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen, deren berufliche Teilhabe auf besondere Schwierigkeiten stößt.
Sie können die Förderung für folgende Maßnahmen bekommen:
- Aufbau, Erweiterung, Modernisierung sowie Ausstattung von Integrationsprojekten,
- betriebswirtschaftlichen Beratungen sowie
- besonderer Aufwand.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder als Darlehen.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang Ihres Projekts.
Ihren Antrag richten Sie an das Landesamt für Soziales Integrationsamt.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind:
- Integrationsunternehmen, die auf Dauer angelegt, rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Organisationen mit erwerbswirtschaftlicher Zwecksetzung sind und in der Rechtsform der Einzelkaufleute, Personen- oder Kapitalgesellschaften betrieben werden,
- unternehmensinterne Integrationsbetriebe und -abteilungen, die rechtlich unselbständige Betriebe oder Betriebsabteilungen von Unternehmen beziehungsweise öffentlichen Arbeitgebern sind.
Ihr zu förderndes Integrationsprojekt muss sich einer der folgenden Zielgruppen annehmen:
- schwerbehinderte Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung oder mit einer schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung, die sich im Arbeitsleben besonders nachteilig auswirkt und die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt erschwert oder verhindert,
- schwerbehinderte Menschen, die zielgerichtet in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder einer psychiatrischen Einrichtung für den Übergang in einen Betrieb oder eine Dienststelle vorbereitet werden sollen,
- schwerbehinderte Menschen, die eine schulische Bildung beendet haben und für eine Beschäftigung in einem Integrationsprojekt in Betracht kommen.
Die Beschäftigung der schwerbehinderten Menschen muss im Rahmen von integrationsgerechten und entwicklungsfördernden Arbeitsbedingungen erfolgen.
Sie richten die betriebswirtschaftliche Planung des Integrationsprojekts darauf aus, den überwiegenden Teil der laufenden Kosten des Betriebs durch die Erzielung von Erlösen und nur nachrangig durch öffentliche Zuschüsse zu decken.