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Sonderprogramm Kreislaufwirtschaft (Circular Economy) und Ressourceneffizienz

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

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Summary
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Rolling deadline
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For profit
Nordrhein-Westfalen
Energy, Climate and Environment Health, Justice and Social Welfare Organizational Support and Development Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen in Maßnahmen zur Ressourceneffizienz oder in kreislauforientierte Geschäftsabläufe investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Vorhaben der Kreislaufwirtschaft und bei der Entwicklung neuer Konzepte für die Produktgestaltung, die Sie trotz Belastungen durch die Corona-Krise durchführen.

Sie können eine Förderung erhalten für

  • innovative Investitionsmaßnahmen, die zur Kreislaufwirtschaft beitragen, wie Produktionsverfahren im Sinne des produktionsintegrierten Umweltschutzes (PIUS) sowie Recycling und die Wiederverwertung von Abfall anderer Unternehmen, und
  • Beratungen zur Einführung von Ressourceneffiziensstrategien.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

  • Wenn Sie PIUS-Maßnahmen durchführen beträgt der Zuschuss je nach Unternehmensgröße 40 bis 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Wenn Sie Maßnahmen für das Recycling und die Wiederverwendung von Abfall anderer Unternehmen durchführen beträgt der Zuschuss je nach Unternehmensgröße 35 bis 55 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Sie können je Vorhaben EUR 25.000 bis maximal EUR 500.000 bekommen.

Wenn Sie sich beraten lassen, können Sie bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Die Förderhöhe liegt zwischen EUR 2.500 und EUR 100.000.

Ihren Antrag richten Sie vor Beginn Ihrer Maßnahme an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV). Bitte verwenden Sie die vorgesehenen Formulare.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind Unternehmen.

Wenn Sie PIUS-Maßnahmen durchführen, müssen diese den Umweltschutz über die geltenden Unionsnormen hinaus verbessern.

Wenn Sie innovative Investitionsmaßnahmen für das Recycling und die Wiederverwertung von Abfall anderer Unternehmen durchführen, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die recycelten oder wiederverwendeten Stoffe würden andernfalls entsorgt oder in einer weniger umweltschonenden Weise behandelt.
  • Durch die Beihilfe dürfen Verursacher nicht indirekt von einer Last befreit werden, die sie nach Unionsrecht tragen müssen oder die als normaler Unternehmensaufwand anzusehen ist.
  • Die Maßnahme darf nicht dazu führen, dass sich lediglich die Nachfrage nach recycelten Stoffen erhöht, ohne dass für eine umfassendere Einsammlung dieser Stoffe gesorgt wird.
  • Die Investition muss über den Stand der Technik hinausgehen.

Wenn Sie sich beraten lassen, muss es sich um Dienstleistungen handeln, die nicht zu den gewöhnlichen Betriebsausgaben des Unternehmens gehören. Als Unternehmen in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse können Sie keine Beratungsförderung erhalten.

Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten keine Förderung.

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24 May 2023