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Förderung von Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

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Summary
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Nordrhein-Westfalen
Rural Development
Overview

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen sich der Absatz ökologisch oder regional erzeugter landwirtschaftlicher Produkte steigern lässt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie beim Absatz land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse hoher Qualität.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Teilnahme an Messen und Ausstellungen,
  • die Erstellung von Veröffentlichungen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für landwirtschaftliche Erzeugnisse,
  • die Durchführung von und Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen,
  • Werbemaßnahmen zur Förderung von Absatzaktivitäten für land- und ernährungswirtschaftliche Erzeugnisse, zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Verbraucherinformation,
  • Maßnahmen im Rahmen von Qualitätsprogrammen von land- und ernährungswirtschaftlichen Erzeugnissen hoher Qualität.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.

Die Bagatellgrenze beträgt EUR 2.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 1 Monat vor Beginn der Maßnahme an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV). Ihren Antrag für Maßnahmen im Rahmen von Qulitätsprogrammen müssen Sie jährlich stellen.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben

  • Zusammenschlüsse von Erzeugern land- und ernährungswirtschaftlicher Produkte,
  • Unternehmen der Verarbeitung oder Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen,
  • Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung,
  • Vereine, Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft,
  • sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter, wenn sie im Interesse der Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft handeln, sowie
  • Vorhabenträger anerkannter Öko-Modellregionen, die im Rahmen der Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Öko-Modellregionen in Nordrhein-Westfalen vom 29.4.2021 gefördert werden.

Unternehmen müssen die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

  • Sie müssen Ihre Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben und Ihr Vorhaben in Nordrhein-Westfalen durchführen. Ausgenommen davon sind Messen und Ausstellungen und Werbemaßnahmen.
  • Ihr Vorhaben muss von öffentlichem Interesse sein und die Absatzmöglichkeiten land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse verbessern.
  • Bei Messen und Ausstellungen werden Gemeinschaftsstände mit mindestens 3 Unternehmen gefördert.
  • Sie dürfen bei der Erstellung von Veröffentlichungen und der Durchführung von Werbemaßnahmen keine bestimmten Unternehmen, Marken oder Herkünfte nennen.
  • Beachten Sie bitte außerdem die für die einzelnen Vorhaben geltenden besonderen Voraussetzungen.
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04 November 2023