Förderrichtlinie Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen der ökonomische und ökologische Strukturwandel unterstützt sowie die Lebens- und Umweltqualität verbessert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Vorhaben zur Steigerung der Ressourceneffizienz und der Nachhaltigkeit in der gewerblichen Wirtschaft und im Handwerk.
Gefördert werden Ausgaben für
- innovative Investitionsmaßnahmen,
- Studien mit Bezug zur Ressourceneffizienz,
- Beratungen sowie
- Messeteilnahmen mit Bezug zur Ressourceneffizienz für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang des Vorhabens sowie von der Größe des Unternehmens ab.
Die Förderung beträgt bei
- Investitionsvorhaben bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mindestens jedoch EUR 25.000 und maximal EUR 15 Millionen,
- Studien bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mindestens jedoch EUR 5.000 und maximal EUR 7,5 Millionen,
- Beratungen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mindestens jedoch EUR 2.500 und maximal EUR 200.000 und bei
- Messeteilnahmen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mindestens jedoch EUR 5.000 und maximal EUR 2 Millionen.
Als kleines und mittleres Unternehmen reichen Sie Ihren Antrag bitte über das Antragsportal beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) ein. Als großes Unternehmen richten Sie Ihren Antrag bitte schriftlich an das LANUV.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- kleine oder mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie
- große Unternehmen bei Investitionen, Studien und bestimmten Beratungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie haben mit dem Vorhaben noch nicht begonnen.
- Sie sind kein Unternehmen in Schwierigkeiten oder eines, das einer Beihilfe-Rückforderung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen ist.
- Das Vorhaben wird nicht bereits nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert.