Förderung der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in Umweltbildungseinrichtungen
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV)
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung einer Netzstruktur an Umweltbildungszentren planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Durchführung von Maßnahmen und Projekten der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE).
Die Förderung erhalten Sie für Maßnahmen und Netzwerkaktivitäten von BNE-/Umweltbildungseinrichtungen in den folgenden Handlungsfeldern:
- BNE-Bildungsprogramm: Planung, Organisation, Durchführung und Auswertung eines umfassenden, kompetenzorientierten BNE-Programms,
- Maßnahmen zur Unterstützung der Landesprogramms „Schule der Zukunft“,
- Netzwerkaktivitäten in der Region,
- Kooperation im Landesnetzwerk Bildung für nachhaltige Entwicklung NRW,
- fachbezogene Weiterbildung und Qualifizierung.
Zudem erhalten Sie die Förderung für Maßnahmen und Projekte, die
- einer Bildung für nachhaltige Entwicklung dienen,
- interdisziplinäres Fachwissen vermitteln und
- den Austausch befördern.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, im Rahmen der Förderung der Netzstruktur BNE-/Umweltbildungseinrichtungen maximal EUR 130.000 pro Einrichtung im Jahr.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV). Ihren Erstantrag können Sie bis zum 31.10. eines Jahres für die nächste Förderperiode stellen. Ihren Folgeantrag können Sie bis zum 15.12. eines Jahres für die nächste Förderperiode einreichen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- im Rahmen der Förderung von Netzstruktur BNE-/Umweltbildungseinrichtungen, die Träger einer Umweltbildungseinrichtung mit Sitz in Nordrhein-Westfalen sind, dabei vor allem: gemeinnützig tätige, juristische Personen des Privatrechts wie Vereine und Verbände sowie Stiftungen oder Gesellschaften, Kirchen, Gemeinden und Gemeindeverbände oder andere Körperschaften des öffentlichen Rechts,
- im Rahmen der sonstigen Projektförderung juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, soweit sie als Umweltbildungsanbieter tätig sind und gemeinnützige Zwecke verfolgen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Im Rahmen der Förderung der Netzstruktur BNE-/Umweltbildungseinrichtungen müssen Sie auf allen als verbindlich beschriebenen Handlungsfeldern aktiv werden. Dabei sind der Umfang und die Intensität der Maßnahmen je nach Größe und Reichweite Ihrer Einrichtung unterschiedlich.
- Sie müssen bei der sonstigen Projektförderung mit Ihrer Maßnahme an die jeweils aktuelle „Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung“ anknüpfen und zur Umsetzung der darin formulierten Zielsetzungen beitragen.