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Ländliche Entwicklung im Rahmen von LEADER

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)

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Summary
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For profit
Individuals
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Brandenburg
Community Development Rural Development Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie ländliche Räume nachhaltig sichern und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei Vorhaben, die der nachhaltigen Sicherung und Entwicklung der ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume dienen.

Sie erhalten den Zuschuss für folgende Maßnahmen:

  • Regionalmanagement,
  • Unterstützung und Sensibilisierung der lokalen Akteure,
  • nationale und transnationale Kooperationen Lokaler Aktionsgruppen (LAG) und die Vorbereitung von Kooperationen und
  • Investitionen im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie.

Grundlage der Förderung ist eine regionale Entwicklungsstrategie (RES) der jeweiligen Lokalen Aktionsgruppe.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für Regionalmanagement: 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, bis maximal EUR 150.000 für 12 Monate,
  • für die Unterstützung und Sensibilisierung der lokalen Akteure: bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben,
  • für nationale und transnationale Kooperationen lokaler Aktionsgruppen und für die Vorbereitung von Kooperationen: bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben und
  • für Investitionen im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie: je nach Antragsteller und Vorhaben zwischen maximal 30 Prozent und maximal 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.

Reichen Sie Ihren Antrag auf Förderung bitte beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) ein.

Anträge zur Umsetzung von investiven Vorhaben der integrierten ländlichen Entwicklung gemäß GAK-Rahmenplan können Sie nicht mehr stellen.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben

  • Gemeinden und Gemeindeverbände,
  • natürliche Personen (Einzelpersonen, Personengesellschaften und Personengemeinschaften) und juristische Personen des privaten Rechts,
  • Teilnehmergemeinschaften gemäß § 16 Flurbereinigungsgesetz,
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts außerhalb der Landes- und Bundesverwaltung,
  • lokale Aktionsgruppen (LAG) als rechtsfähige Zusammenschlüsse von verschiedenen Akteuren mit Einbindung von Gemeinden oder Gemeindeverbänden und
  • Kleinstunternehmen der Grundversorgung gemäß KMU-Definition der EU.

Eine Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Sie müssen

  • Ihr Vorhaben in der Fördergebietskulisse des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (EPLR) durchführen,
  • nachweisen, dass Sie Eigentümerin und Eigentümer des Gegenstands der Förderung sind oder über das uneingeschränkte Nutzungsrecht verfügen,
  • je nach Vorhaben ein Projektauswahlverfahren der jeweiligen LAG durchlaufen und ein positives Votum der LAG vorlegen.
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04 November 2023