Ländliche Berufsbildung (LBb-Richtlinie)
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
Kurztext
Wenn Sie Fortbildungen oder Informationsveranstaltungen für Personen anbieten, die in der Forst- und Landwirtschaft tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei Bildungs- und Informationsmaßnahmen in den folgenden Bereichen:
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe,
- Verbesserung des Risikomanagements,
- Verbesserung von Kenntnissen über ressourcenschonende, standort- und klimaangepasste Landbewirtschaftungstechniken, Anbau- und Tierhaltungsverfahren,
- Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme,
- Qualitätsproduktion und Qualitätsmanagement sowie
- Diversifizierung hin zu nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten.
Ihre Maßnahmen richten sich an in der Land- und Forstwirtschaft im Land Brandenburg tätige Personen.
Sie erhalten die Förderung zur Vorbereitung und Durchführung von Berufsbildungsvorhaben und Informationsveranstaltungen sowie von Exkursionen und Betriebsbesuchen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Ihr Zuschuss beträgt
- für Bildungsvorhaben EUR 105,00 je Unterrichtsstunde,
- für Informationsveranstaltungen jeweils EUR 2.103,
- für die Vorbereitung und Durchführung von Exkursionen und Betriebsbesuchen bis zu 85 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Bagatellgrenze für Ihre Förderung liegt bei EUR 1.700.
Stellen Sie Ihren formgebundenen Antrag bitte bis zum 15.2. des laufenden Haushaltsjahres beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF). Wird die Verfügbarkeit weiterer Haushaltsmittel veröffentlicht, können Sie bis zum 15.6. oder zu weiteren bekanntgegebenen Terminen einen Antrag einreichen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Bildungsanbieter mit nachgewiesener Kompetenz in der Durchführung beruflicher Weiterbildung im Agrar- und Forstbereich.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Die Mindestdauer Ihrer Maßnahmen beträgt bei
- Bildungsvorhaben mindestens 4 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten,
- Informationsvorhaben mindestens 8 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten,
- Exkursionen und Betriebsbesuchen mindestens 4 Unterrichtsstunden; höchstens jedoch 5 Tage, bei Betriebsbesuchen höchstens 3 Monate.
An Ihren Maßnahmen sollen aus der Zielgruppe mindestens teilnehmen:
- bei Bildungsvorhaben 6 Personen,
- bei Informationsveranstaltungen 15 Personen,
- bei Exkursionen 6 Personen und
- bei Betriebsbesuchen 4 Personen.
Ihre Maßnahme muss außerdem in der im Entwicklungsplan für den ländlichen Raum definierten Fördergebietskulisse im Land Brandenburg liegen.
Die Inhalte Ihres geförderten Vorhabens müssen mit den Zielen des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum übereinstimmen (Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Ressourcenschonung, Klimaanpassung, Erhaltung und Verbesserung von Ökosystemen).
Befindet sich Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten, erhalten Sie keine Förderung.