Landwirtschaftliche Beratungsdienstleistungen
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
Kurztext
Wenn Sie Beratungsdienstleistungen anbieten, um Betriebe des Gartenbaus und der Landwirtschaft bei der Verbesserung ihrer wirtschaftlichen, tierwohl- und umweltbezogenen Produktionsbedingungen zu unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Brandenburg unterstützt Sie als Beraterin oder Berater, wenn Sie Beratungen für landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen als Endbegünstigte durchführen.
Sie erhalten die Förderung für Beratungen zur
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit,
- Verbesserung des Tierwohls,
- Verbesserung der Ressourceneffizienz, des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes.
Für sozioökonomische Beratungsdienstleistungen können Sie aus Landesmitteln eine Unterstützung erhalten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt zwischen 80 und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Als Kosten werden maximal EUR 90,00 je Beratungsstunde und maximal EUR 1.500 je Endbegünstigtem und Beratungsschwerpunkt anerkannt.
Die Bagatellgrenze beträgt EUR 250,00 je Beratungsschwerpunkt.
Schließen Sie zunächst bitte einen Beratervertrag mit dem zu beratenden Unternehmen. Stellen Sie anschließend Ihren Antrag beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF).
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Anbietende von Beratungsdienstleistungen.
Als Beratungsdienstleistende müssen Sie beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) anerkannt sein.
Endbegünstigte sind die landwirtschaftlichen beziehungsweise gartenbaulichen Betriebe, die eine geförderte Beratungsdienstleistung erhalten.
Sie müssen mit dem zu beratenden Unternehmen einen Beratungsvertrag schließen. Zwischen beiden Parteien darf kein wirtschaftliches Interesse bestehen.
Sie müssen den Beratungstermin vor Ort über mindestens 2 Stunden durchführen.