Aquakultur und Binnenfischerei
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
Kurztext
Wenn Sie als kleines Unternehmen oder Kleinstunternehmen Maßnahmen zur Stabilisierung und Entwicklung der Fischerei und Aquakultur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Brandenburg unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) bei Maßnahmen, die der Stabilisierung und Entwicklung der Fischerei und Aquakultur in Brandenburg und Berlin dienen.
Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen in den Bereichen
- Aquakultur,
- Binnenfischerei,
- Verarbeitung und Vermarktung,
- Innovationen,
- Beratungsdienste, fachliche Beratungsleistungen, Machbarkeitsstudien sowie
- Datenerhebung und -verwaltung.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt zwischen 50 Prozent und 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Anträge richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF).
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Sie als Kleinstunternehmen oder kleines Unternehmen der Aquakultur und Binnenfischerei (gemäß der Definition von kleinen und mittleren Unternehmen der Europäischen Union) im Haupt- oder Nebenerwerb mit Betriebsstätte in Brandenburg beziehungsweise Berlin.
Außerdem können andere vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz für spezielle Maßnahmen benannte Einrichtungen außerhalb der brandenburgischen Landesverwaltung, darunter das Fischereiamt Berlin, und Forschungsinstitute Anträge stellen.
Die angestrebte Strukturverbesserung muss dauerhafte wirtschaftliche Auswirkungen haben. Als Begünstigter müssen Sie Ihre Fachkompetenz sowie die Durchführbarkeit und Rentabilität des Vorhabens nachweisen.
Sie dürfen keine überschüssigen Produktionskapazitäten schaffen.
Der Bau einer Aquakulturanlage wird nur bei Vorlage eines positiven Votums der Verwaltungsbehörde des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EFF) gefördert.
Innovative Vorhaben müssen Sie durch oder in Zusammenarbeit mit einer benannten wissenschaftlichen Stelle durchführen. Diese Stelle muss Ergebnisse des Vorhabens prüfen und bestätigen. Pilotprojekte brauchen eine wissenschaftliche Begleitung und dürfen nicht unmittelbar kommerziellen Zwecken dienen.
Im Fall von Beratungsdiensten, fachlichen Beratungsleistungen, Machbarkeitsstudien sowie Datenerhebung und -verwaltung müssen Sie eine Partnerschaftsvereinbarung einschließlich einer Leistungsbeschreibung zwischen der vom Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft benannten Einrichtung und den Unternehmen nachweisen.
Sie müssen die notwendigen Zulassungen für die Investition und den Betrieb der Anlagen nachweisen.
Bei Investitionsvorhaben mit Gesamtkosten von mehr als EUR 100.000 müssen Sie die betriebswirtschaftliche Rentabilität, die Auslastung der geplanten Kapazitäten sowie die Erreichbarkeit der unterstellten Produktionsmenge durch ein betriebswirtschaftliches Gutachten von einem unabhängigen Gutachter nachweisen.
Wenn es sich bei Ihnen als Antragstellerin/Antragsteller um eine natürliche oder juristische Person des privaten Rechts handelt, müssen Sie ab Gesamtkosten von EUR 50.000 eine Bestätigung der Hausbank über die Sicherung der Gesamtfinanzierung beifügen.
Bitte beachten Sie die Zweckbindungsfristen.