Billigkeitsleistungen zum Ausgleich erheblicher Kostensteigerungen an Unternehmen der Aquakultur
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
Kurztext
Wenn Sie als Unternehmen der Aquakultur aufgrund von Kostensteigerungen infolge der Aggressionen Russlands gegen die Ukraine wirtschaftlich stark belastet sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt zusammen mit dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) Sie als gewerbliches Unternehmen der Aquakultur, wenn Sie von Marktstörungen infolge der Aggressionen Russlands gegen die Ukraine wirtschaftlich schwer belastet sind.
Sie bekommen die Förderung als teilweisen Ausgleich für Ihre Mehrkosten für Energie, Futtermittel und Sauerstoff, die Ihnen im Wirtschaftsjahr 2022 im Rahmen der Aquakulturproduktion und von Prozessen der unmittelbaren Weiterverarbeitung und -vermarktung der Erzeugnisse entstanden sind.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses berechnet sich nach Ihren nachgewiesenen Nettokosten für Energie, Futtermittel und Sauerstoff im Jahr 2022 und nach einheitlichen Indizes der Kostensteigerung 2022 im Vergleich zu 2021 und beträgt bis zu EUR 75.000 je Unternehmen.
Die Bagatellgrenze beträgt EUR 1.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung, Abteilung Fischerei.
Fristen
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.6.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen der Aquakultur, die Fische, Weich- und/oder Krustentiere für den menschlichen Konsum erzeugen und einen Geschäftsbetrieb beziehungsweise eine Niederlassung in Schleswig-Holstein unterhalten.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen in den Jahren 2021 und 2022 die gewerbliche Aquakultur ausgeübt haben.
- Sie erfüllen die Voraussetzungen nach Artikel 10 der EMFF-Verordnung.
- Ihrem Antrag müssen Sie Folgendes beilegen:
- eine Übersicht über die im Jahr 2022 entstandenen tatsächlichen Kosten für Energie, Futtermittel und Sauerstoff sowie – zum Zwecke der Prüfung der Plausibilität der Kostenangaben – Informationen zur Besatz- und Produktionsmenge,
- Ihre Unternehmensbilanz oder eine Einnahme-Überschuss-Rechnung zu den Wirtschaftsjahren 2021 und 2022.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Betriebe der Miesmuschelkulturwirtschaft an der Nordsee und reine Erzeuger von Zierfischen,
- Kosten einer Vorratshaltung von Kraftstoffen, Futtermitteln oder Hilfsstoffen, die über das im Rahmen der guten fachlichen Praxis erforderliche Maß hinausgehen.