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Gigabit-Kofinanzierungs-Richtlinie

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

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Summary
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For profit
Public sector
Schleswig-Holstein
Community Development Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Ihr Vorhaben zum Ausbau gigabitfähiger Netze vom Bund gefördert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Kofinanzierung erhalten.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein gewährt eine Kofinanzierung nach Maßgabe des Bundesprogramms zur „Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Bundesförderrichtlinie Gigabitausbau).

Sie erhalten die Förderung für Ihre Ausgaben

  • zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen im Rahmen von Nr. 3.1 der Bundesförderrichtlinie Gigabitausbau oder
  • zur Realisierung eines Betreibermodells im Rahmen von Nr. 3.2 der Bundesförderrichtlinie Gigabitausbau.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses je Projekt beträgt bis zu 25 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten gemäß Bundesförderrichtlinie Gigabitausbau.

Für schwer erschließbare Einzellagen können Sie eine Förderung für den erforderlichen Eigenbeitrag von bis zu 75 Prozent des Baukostenzuschusses gemäß Nummer 5.3 der Bundesförderrichtlinie Gigabitausbau erhalten.

Ihren Antrag für das Bundesförderprogramm Gigabit reichen Sie bitte möglichst zeitgleich beim Projektträger des Bundes und beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) ein.

Ihren Antrag für Kofinanzierungsmittel im Rahmen der Gigabit-Kofinanzierungs-Richtlinie reichen Sie bitte beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) ein.

Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte die Antragsformulare.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Gemeinden und Gemeindeverbände sowie
  • Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Ihre Maßnahme wird nach der Bundesförderrichtlinie Gigabitausbau gefördert und Sie können einen entsprechenden Zuwendungsbescheid der Bewilligungsbehörde des Bundes vorlegen.
  • Sie halten die Bundesförderrichtlinie Gigabitausbau und die Gigabit-RR in der jeweils geltenden aktuellen Fassung ein.
  • Sie dürfen vor Bewilligung des Förderantrags nicht mit dem Vorhaben beginnen.
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21 July 2023