Förderung einer markt- und standortangepassten sowie umweltgerechten Landbewirtschaftung (MSUL)
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Kurztext
Wenn Sie als landwirtschaftliches Unternehmen Ihre Anbauverfahren umweltfreundlicher gestalten wollen, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Unternehmen bei der Umsetzung von umweltfreundlichen Anbauverfahren, die der nachhaltigen Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen im Einklang mit den Belangen des Umweltschutzes und der Erhaltung des natürlichen Lebensraums dienen. Dies geschieht mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER).
Sie erhalten die Förderung für
- Winterbegrünung,
- emissionsarme und gewässerschonende Ausbringung von Wirtschaftsdünger,
- vielfältige Kulturen im Ackerbau.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihrer Maßnahme ab.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15.05. des jeweiligen Jahres bei der zuständigen Außenstelle des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume ein.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie sind als Inhaber oder Inhaberin eines landwirtschaftlichen Unternehmens antragsberechtigt.
Die Fläche, für die Sie die Förderung beantragen, muss sich in Schleswig-Holstein befinden.
Sie müssen sich für die einzelnen Maßnahmen mindestens für 5 Jahre verpflichten.
Sie müssen Ihren Betrieb für die Dauer der Verpflichtung selbst bewirtschaften.
Bei einem Betriebs- oder Flächenübergang während des Verpflichtungszeitraums müssen Sie die Förderung zurückerstatten, sofern die von Ihnen eingegangenen Verpflichtungen vom Übernehmer nicht übernommen werden.
Darüber hinaus beachten Sie bitte die spezifischen Fördervoraussetzungen für die einzelnen Maßnahmen.