Förderung der Kutter- und Küstenfischerei sowie der Binnenfischerei
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Kurztext
Wenn Sie als Fischereiunternehmen oder als Fischereigenossenschaft in Schleswig-Holstein Maßnahmen zu einer ökologisch nachhaltigen, ressourcenschonenden, innovativen, wettbewerbsfähigen und wissensbasierten Fischerei planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Unternehmen, Verband oder Verein bei Vorhaben zur verträglichen Nutzung der vorhandenen Ressourcen in der Kutter-, Küsten- und Binnenfischerei. Dies erfolgt mit Mitteln des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF).
Es werden gefördert:
- Unternehmensgründungen junger Fischer und Fischerinnen,
- Investitionen zur Diversifizierung des Einkommens von Fischern und Fischerinnen,
- Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene-, Gesundheits-, Sicherheits- und Arbeitsbedingungen an Bord von Fischereifahrzeugen,
- Maßnahmen zur Begrenzung der Folgen des Fischfangs für die Meeresumwelt und zur Anpassung des Fischfangs im Interesse des Arten- und Habitatschutzes,
- Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Eindämmung des Klimawandels sowie
- Maßnahmen zur Steigerung des Mehrwerts und der Qualität der Fischereierzeugnisse.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt je nach Vorhaben bis zu 80 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben.
Auch die Höhe der Bagatellgrenze hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab.
Sie reichen Ihren Antrag vor Beginn Ihrer Maßnahme beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume ein.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung der Kutter- und Küstenfischerei sowie der Binnenfischerei ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Sie als Unternehmen der Kutter- und Küstenfischerei sowie der Binnenfischerei und als Fischereigenossenschaft in Schleswig-Holstein.
Ihr Vorhaben muss mit dem Operationellen Programm, das im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) genehmigt worden ist, im Einklang stehen.
Sie müssen Fischereifahrzeuge der Kutter- und Küstenfischerei zum vollen Zeitwert versichern.
Ihr Vorhaben darf nicht zu einer Erhöhung der Fangkapazität führen.
Sie müssen die Bestimmungen zum Mindestlohn einhalten.
Weiterhin müssen Sie die Bindungsfrist von 5 Jahren einhalten.
Als Unternehmen müssen Sie einer anerkannten Erzeugerorganisation angehören. Sie müssen außerdem die Fischerei als Haupterwerbsfischerei betreiben.
Ihr Vorhaben muss eine hinreichende Wirtschaftlichkeit erwarten lassen.
Sie müssen die Gesamtfinanzierung gesichert haben.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Vorhaben, die zu überschüssigen Produktionskapazitäten führen oder negative Auswirkungen auf die Bestandsentwicklung haben, und
- Unternehmen, deren Vermögen Gegenstand eines Insolvenzverfahrens ist oder gegen die eine ihren Bestand gefährdende Zwangsvollstreckung betrieben wird.