Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen (Breitbandrichtlinie)
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen planen, um eine leistungsfähige Breitbandinfrastruktur in ländlichen Gebieten zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Vorhaben zur Schaffung leistungsfähiger Breitbandinfrastruktur in bislang unter- oder nicht versorgten ländlichen Gebieten.
Sie erhalten die Förderung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung für
- Vorhaben zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei privaten und kommunalen Netzbetreibern
sowie im Rahmen von Betreibermodellen für
- die Ausstattung von Leerrohren mit unbeschaltetem Glasfaserkabel,
- die Ausführung von Tiefbauleistungen und die (Mit-)Verlegung von Leerrohren,
- Planungs- und Beraterleistungen.
Die flächendeckende Verfügbarkeit von Glasfasernetzen soll auch der Verbesserung der Mobilfunk- und WLAN-Versorgung dienen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Dabei müssen Sie einen Eigenanteil von mindestens 25 Prozent erbringen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände in Schleswig-Holstein. Begünstigte sind die Betreiber von Breitbandnetzen.
Sie müssen die jeweils geltenden Fördergrundsätze des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ berücksichtigen.
Ihr Vorhaben muss in Übereinstimmung mit vorhandenen Plänen für die Entwicklung der Gemeinden und Dörfer in ländlichen Gebieten oder im Einklang mit allen relevanten lokalen Entwicklungsstrategien stehen.
Innerhalb der nächsten 3 Jahre darf keine Versorgung durch ein Telekommunikationsunternehmen zu erwarten sein, Ihr Vorhaben muss sich also auf einen „weißen Fleck” bezogen auf hochleistungsfähige Breitbandinfrastruktur (Versorgung unter 30 Mbit/s) beziehen.
Sie müssen ein öffentliches, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren durchführen.
Sie müssen das Projektgebiet flächendeckend ausbauen.
Die Oberzentren Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster sowie Gemeinden und Städte mit mehr als 35.000 Einwohnern sind von der Förderung ausgeschlossen.